Firmen und Vertragsrecht
vom 17.12.2012
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Seit 2005 besitze ich ein Gewerbe für die Montage und Vertrieb von vorgefertigten Teilen. In dem Zusammenhang gab es noch zwei weitere Personen als freie Mitarbeiter auf partnerschaftlicher Basis (eine Gewinnaufteilung wurde vereinbart, allerdings gibt es keinen schriftlichen Vertrag über die Partnerschaft). Die eine Person war für Produktion und Entwicklung und die andere für den Vertrieb und Buchhaltung, die letztere war auch im Besitz einer auf meinen Namen ausgestellte Bankkarte vom Firmenkonto.