Gebührenhöhe/Streitwert
vom 12.9.2008
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
In einer Mietsache(Mängelforderung über €14.000)hat das AG die erste Klage aus formellen Gründen abgelehnt. Das LG wies die Klage an das AG zurück, da der Kläger lt. Akte auf diesen formellen Fehler nicht hingewiesen worden sei.