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85 Ergebnisse für schaden ersatz recht bgb

Bauschäden/Schadenersatz
vom 10.6.2007 80 € Historischer Preis
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Wir besitzen in Schleswig-Holstein eine Reihenwohnung (Reihenhaus) in einer Anlage mit insgesamt 8 Einheiten, Fertigstellung und Einzug Juli 2006. Im Jan/Feb 2007 wurden in allen Einheiten Bauschäden festgestellt: Zwischen Sohle und Estrich dringt Oberflächenwasser ein, es kommt zu Schimmelbildung im Innenbereich. Die Schadensbehebung dauerte ca. 85 Tage.
Schadenersatz wegen mangelhafter Handwerkerleistungen
vom 21.8.2009 20 € Historischer Preis
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Schadensersatz (§ 636 BGB). ... Dabei hat er auch Vorsatz oder Fahrlässigkeit seiner Angestellten mit zu vertreten (§ 278 BGB) Dem Kunden ist durch den Pfusch ein Schaden entstanden. Dieser liegt in der mangelhaften Sache selbst kann aber auch dadurch entstehen, dass durch die mangelhafte Sache weitere Schäden verursacht werden. § 637 Selbstvornahme. (1) Der Besteller kann wegen eines Mangels des Werkes nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn nicht der Unternehmer die Nacherfüllung zu Recht verweigert. (2) § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.
Schadenersatz von der Gemeinde
vom 6.10.2006 30 € Historischer Preis
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Hintergrund: Ich habe im Jahre 2001 von der Gemeinde Z ein Baugrundstück gekauft. Es wurde mir vor dem Kauf des Grundstücks seitens der Gemeinde mehrfach versichert, dass spätestens Anfang 2001 ein funktionierender Trinkwasseranschluss hergestellt würde. Sowohl der damalig Amtsleiter als auch der damalige Verbandsvorsteher vom Wasserverband haben mir versichert, dass ein Trinkwasser-Anschluss kein Problem darstellen sollte, weil alle notwendigen Wasserleitungen bereits vorhanden wären.
Die Nachbarn haben unsere Blumen ruiniert.
vom 9.6.2008 35 € Historischer Preis
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Guten Tag, wir mieten eine Wohnung in Ffm. im EG. Direkt vor unserem Balkon haben wir ein kleines Grundstück (gehört unserem Vermieter), auf dem wir schöne Blumen (Edelrosen und Tulpen) angepflanzt haben (Vermieter und Nachbarn aus unserem Haus hatten nichts dagegen). Nachdem sich da vor paar Wochen die drei jährige Tochter unserer Nachbarn aus einem benachbarten Haus ganz wild ausgetobt hat, gibt es die Blumen nicht mehr.