sozialauswahl
ich arbeite in einem großunternehmen mit mehreren nl´s. sowohl die nl als auch teile der hauptverwaltung arbeiten im direkten vertrieb. im rahmen einer allgemeinen kosteneinsparung sollen dieses jahr einige nl geschlossen werden, in anderen das personal abgebaut. in unseren arbeitsverträgen hat sich der ag versetzungen offengehalten. meine fragen lauten 1. muss eine sozialauswahl zwischen allen nl und der hauptverwaltung erfolgen, wenn ja, was bedeutet das in der praxis, wenn ich in münchen sitze und in köln jemand sozial schlechter ist, heißt das, der kölner wird entlassen und ich muss dann aber nach köln? welche auswirkungen hat hier die zumutbarkeitsgrenze (meines wisssens 200km) bei einer versetzung? kann ich dann trotzdem in münchen bleiben, auch wenn die geplant haben, in münchen abzubauen?