Ich benötige Informationen zu den genauen Bedingungen, die bei Abordnungen von Arbeitnehmern und Beamten gelten, wenn die dienstliche Notwendigkeit dabei als gegeben angesehen wird. Meine konkreten Fragen: 1. Kann ein direkter Vorgesetzter eine Abordnung für denselben oder den folgenden Werktag oder von Freitag auf die darauf folgende Woche (ggf. auch Montag) anordnen, wenn sich aus dieser Abordnung die Notwendigkeit einer mehrtägigen Abwesenheit vom Wohnort ergibt (Übernachtung am neuen Dienstort wegen großer Entfernung vom Wohnort)?