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kampf um verletztenrente

16. Mai 2015 14:36 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Sehr geehrte Damen und Herren,

im November 2009 stürzte ich während meiner Tätigkeit als Anästhesieschwester im Op- Trakt auf meine rechte Hüfte , die im März 2009 mit einer Prothese versehen wurde .
Nach einem langwierigen Streit wurde der Arbeitsunfall anerkannt ,die Hufte im November 2010 erneut operiert. Im Op-Bericht wird eine traumatische Schaftlockerung bestätigt.
Op und Reha wurden von der Berufsgenossenschaft anerkannt und bezahlt.
Den langwierigen Streit um eine Verletztenrente habe ich verloren.
Wegen der anhaltenden Beschwerden habe ich Rente mit 63 Jahren beantragt.( bin Jahrgang 1951 ,45 Berufsjahre )
Seit April 2014 bin ich berentet , arbeite aber als geringfügig beschäftigt in der häuslichen Beatmungspflege.
Inzwischen verschlimmern sich aber meine Beschwerden so sehr , dass ich diese Tätigkeit wohl in Kürze aufgeben muß.
Mir ist durch diesen Arbeitsunfall nachweislich ein großer finanzieller Schaden entstanden und es ergibt sich für mich die Frage , ob ich nicht zu schnell meinen Kampf um die Verletztenrente aufgegeben habe.




Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Ohne genaue Kenntnis aller Bescheide und des bisherigen Verlaufs der rechtlichen Auseinandersetzungen kann man leider von hier keine sichere Einschätzung abgeben.
Sie teilen mit das der Vorfall von der BG als Arbeitsunfall anerkannt wurde. Problem ist immer die Frage ob die Verletzung kausal durch den Unfall entstanden ist. Dies ist regelmäßig der rechtliche Hauptstreitpunkt.
Sie teilen mit der Streit sei verloren gegangen. Wenn es ein Klageverfahren gegeben hat und Ihre Klage abgewiesen wurde, dann können Sie nichts mehr ausrichten weil Rechtskraft eingetreten ist. Das selbe würde gelten wenn Sie den Antrag auf Rente gestellt hätten und dann der Antrag zurückgewiesen worden ist und Sie keinen Widerspruch erhoben haben. Das würde auch gelten wenn Sie gegen einen Widerspruchsbescheid keine Klage erhoben haben.

Liegt also eine rechtskräftige Entscheidung vor, können Sie nichts mehr ausrichten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht

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