Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ohne genaue Kenntnis aller Bescheide und des bisherigen Verlaufs der rechtlichen Auseinandersetzungen kann man leider von hier keine sichere Einschätzung abgeben.
Sie teilen mit das der Vorfall von der BG als Arbeitsunfall anerkannt wurde. Problem ist immer die Frage ob die Verletzung kausal durch den Unfall entstanden ist. Dies ist regelmäßig der rechtliche Hauptstreitpunkt.
Sie teilen mit der Streit sei verloren gegangen. Wenn es ein Klageverfahren gegeben hat und Ihre Klage abgewiesen wurde, dann können Sie nichts mehr ausrichten weil Rechtskraft eingetreten ist. Das selbe würde gelten wenn Sie den Antrag auf Rente gestellt hätten und dann der Antrag zurückgewiesen worden ist und Sie keinen Widerspruch erhoben haben. Das würde auch gelten wenn Sie gegen einen Widerspruchsbescheid keine Klage erhoben haben.
Liegt also eine rechtskräftige Entscheidung vor, können Sie nichts mehr ausrichten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
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