ich bin zu 1 jahr und drei monaten ohne bewährung verurteilt worden am 25.03.2010 nun sind einige lebensumstände eingetreten meine frau hat ein frühchen bekommen 3 monate zu früh nun liege ich hier in oldenburg in einen haus wo mann als elternteil jeder zeit erreichbar ist für die intensivstation wo mein kleines mädchen liegt zur information sie wiegt 820 gramm und brauch aus medizinischer sicht die eltern da meine frau noch zu labil ist und im moment mit der situation noch nicht so klar kommt werde ich diese sdache übernehmen mindestens noch bis januar selbst zu hause wo sich meine frau befindet ist es nicht einfach da wir auch eine tochter haben von 1,5 jahren und die ärtzte werden auch einen bericht schreiben den ich dann mit an meinen gnadengesuch dranhängen möchte jetzt lohnt es sich ein gnadengesuch zu stellen oder nicht um antwort würde ich mich freuen mit freundlichen grüssen
nach den von Ihnen geschilderten Umständen kann ein solches Aussetzungsgesuch nach §§ 57 StGB
durchaus erfolgsversprechend sein.
Allerdings kommt es dabei auch auf die Art der Verurteilung und die noch zu verbüßende Reststrafe an; nutzen Sie dazu bitte die Nachfrage.
Auch ist in diesem Zusammenhang die JVA hinsichtlich des bisherigen Vollzugserfolgs anzuhören.
Denn diese hat in ihrer Stellungnahme alle die vorzeitige Entlassung unter Berücksichtigung aller entscheidenden sozialen Gesichtspunkte auszusprechen.
Auch sollten Sie aber wirklich unbedingt entsprechende schriftliche ärztliche Bescheinigungen einholen. Diese Bescheinigungen sind dem Antrag beizufügen. Nur so können Sie die geschilderten Tatsachen untermauert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Rückfrage vom Fragesteller27. Juli 2010 | 16:19
ich habe keine reststrafe sondern nur das eine jahr und 3 monate ich habe aufschub bis 11 august bekommen wenn ich noch keine antwort von der staatsanwaltschaft habe muss ich die haft antreten und was mach ich dann mit meinen kind es wiegt gerade mal 820 gramm
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt27. Juli 2010 | 17:30
Sehr geehrter Ratsuchender,
wie telefonisch erörtert, setzen wir uns morgen zusammen.