Sehr geehrter Fragesteller,
ich befürchte, dass Sie gegen den Sichtschutz nicht allzuviel unternehmen können.
Für die nachbarrechtlichen Regelungen ist Landesrecht maßgeblich, so dass es darauf ankommt, in welchem Bundesland Sie wohnen. Für Baden-Württemberg gilt für sogenannte "tote Einfriedigungen", also Zäune, Bretterwände o.ä. eine Regelung, wonach ein Grenzabstand einzuhalten ist, der der Mehrhöhe über 1,50 m entspricht. Bei einer Höhe von 1,86 m müßte die Wand also 36 cm von der Grenze entfernt sein. Bei einer Hecke betrifft dies die Mehrhöhe über 1,80. In Bayern ist dies nicht explizit so geregelt, sondern wird nach den Grundsätzen des OLG Nürnberg nach Zumutbarkeit beurteilt. Es würde also auf die Umstände des Einzelfalles ankommen, wobei jedoch eine ästhetische Beeinträchtigung keine Rolle spielt. Ein Streichen des Zaunes können Sie also keinesfalls verlangen. Und es wäre fraglich, ob es Ihnen etwas bringt, wenn der Nachbart den Sichtschutz 36 cm von der Grenze entfernt aufstellen müßte.
Sie können sich noch bei der örtlichen Gemeindeverwaltung erkundigen, ob weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften in Ihrem Ort bestehen, z.B. Festsetzungen im Bebauungsplan, die vorrangiges Recht darstellen.
Ich bedaure, Ihnen keine positivere Antwort geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin
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Antwort
vonRechtsanwältin Karin Plewe
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Könnte ich meine Sichtseite des Zaunes rechtlich problemlos braun streichen?
Sehr geehrter Fragesteller,
da der Zaun dem Nachbarn gehört, halte ich es für problematisch ungefragt fremdes Eigentum zu streichen. Aber Sie können versuchen, die Zustimmung des Nachbarn zu erbitten. Möglicherweise wird er nichts dagegen haben, da ein Anstrich auch Schutz für das Holz bietet und er somit davon profitiert. Vielleicht gestattet er Ihnen ja sogar, den Zaun beranken zu lassen. Ansonsten bleibt Ihnen noch die Möglichkeit, auf Ihrer Seite ebenfalls einen Sichtschutz zu bauen, den Sie problemlos nach eigenem Geschmack gestalten können.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin