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bautraegervertrag-beginn der erdarbeiten

5. April 2006 15:58 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

sehr geehrte damen und herren!
wir haben im dez 2005 ein zu errichtendes reihenhaus von einem bautraeger gekauft. die erste rate in hoehe von 31% des kaufpreises soll laut kaufvertrag faellig sein: nach beginn der erdarbeiten. diese rechnung kam nun. eine besichtigung des grundstuecks am heutigen tage ergab, dass zwar ein baukran installiert wurde und 2 container dort stehen und ein paar latten (evtl. schnurgeruesteinmesseung)dort stehen, das grundstueck selbst noch mit pflanzen, straeuchern und bauemen bewachsen ist - demzufolge ist auch noch kein mutterboden abgetragen).
vom bauleiter erhielten wir mit gleicher post eine urkunde uebersandt worin dieser uns zur erfolgreichen grundsteinlegung gratulierte.....!
meine frage lautet:ist evtl. die errichtung des schnurgeruestes als erfolgter beginn der erdarbeiten anzusehen und sollen wir die erste rate ueberweisen?

5. April 2006 | 16:42

Antwort

von


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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

gerne beantworte ich Ihre Anfrage auf Grundlage Ihrer Schilderung:

Der Beginn der Erdarbeiten ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalles und liegt wohl bereits bei der Veranlassung der ersten Maßnahmen, die diese Erdarbeiten auf dem konkreten Grundstück vorbereiten. Letztlich muss zur Erfüllung der von Ihnen genannten Vertragsklausel die Baugrube nicht ausgehoben sein, es würde überspitzt formuliert ausreichen, wenn der Bauträger einen Spaten zum Spatenstich herbeibringt und danach das Baugrundstück wieder verlässt, um später zurückzukehren.

In Ihrem Fall scheinen die Arbeiten zur Aushebung der Baugrube bald zu beginnen. Sie können ja zur Sicherheit das Gespräch mit dem Bauträger suchen und diesen über die nähere Zukunft der Baustelle befragen. In Ihrem Vertrag steht, dass Sie Ihre Rate bezahlen müssen, dies sollten Sie aus Gründen der Gefahr eines Verzuges tun.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


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