wie ich erst jetzt erfahren habe, wurde mir meine Erlaubnis nach § 34a
Gewerbeordnung wegen eines insolvenzverfahren entzogen und der Waffenschein nicht mehr verlängert. Mein Jahresumsatz betrug zu dem Zeitpunkt ca 250.000 DM .
Kann ich noch Heute dagegen vorgehen ? Der Fall ist ca 25 Jahre her.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Um Ihren Fall abschließend einschätzen zu können, bitte ich Sie um Mitteilung, aus welchem Grunde Sie erst nach 25 Jahren Kenntnis von den Verwaltungsmaßnahmen erlangt haben und ob jemand bzw. wer diesen Grund zu vertreten hat.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -
Ergänzung vom Anwalt10. November 2020 | 21:21
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
aufgrund der per E-Mail mitgeteilten Tatsache, dass Ihnen die hiesigen Behördenentscheidungen bereits vor 25 Jahren bekanntgegeben wurden, besteht nunmehr keine Möglichkeit mehr, dagegen vorzugehen. Es besteht zwar ein Recht zum Widerspruch bzw. zur Anfechtungsklage binnen Monatsfrist nach Bekanntgabe der Verfügung mit ordnungsgemäßer Belehrung über statthafte Rechtsmittel bzw. binnen eines Jahres nach Bekanntgabe ohne Belehrung. Diese Fristen sind jedoch längst abgelaufen, sodass Rechtsmittel gegen die Entscheidungen nicht mehr in Betracht kommen.
In Betracht käme danach allenfalls eine Neubeantragung der entsprechenden Erlaubnisse.