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Zwei Hauptwohnsitze in der EU

9. Januar 2025 11:41 |
Preis: 50,00 € |

Internationales Recht


Beantwortet von

Ich bin verheiratet und habe ein minderjähriges Kind. Meine Frau, das Kind und ich haben einen Hauptwohnsitz im EU-Ausland und einen in Deutschland. Ich selbst bin bei einem deutschen Arbeitgeber angestellt, arbeite aber in der Regel in der EU-ausländischen Zweigniederlassung. Meine Frau ist bei einem EU-ausländischen Arbeitgeber angestellt. Regelmäßig kehren wir zu unserem deutschen Wohnsitz zurück um dort die Familie zu besuchen.
Sind diese beiden Hauptwohnsitze laut deutschem Bundesmeldegesetz erlaubt oder muss der Deutsche aufgeben werden? Wenn ja, wie kann ich steuerlich trotzdem mit meiner Frau verheiratet bleiben, da wir ja nicht getrennt leben? (Aufrechterhaltung Steuerklasse III statt I)

9. Januar 2025 | 13:21

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:


Ein Wohnsitz sowohl in Deutschland als auch im EU-Ausland ist grundsätzlich zulässig.

Es besteht lediglich eine Pflicht zur Abmeldung nach dem BMG wenn Sie Deutschland verlassen und ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben.

Nach ihren Angaben kehren Sie jedoch regelmäßig zu ihrem deutschen Wohnsitz zurück, daher wäre dies ihr Hauptwohnsitz in Deutschland.


Da Sie auch nicht getrennt leben sehe ich nach ihrem Vortrag auch keine Änderung in der Steuerklasse, Sie sind verheiratet und leben nicht dauerhaft getrennt, daher würde auch weiterhin die Steuerklasse 3 für Sie gelten.


Bezüglich der konkreten steuerlichen Fragen dürfte es jedoch sinnvoll sein, einen Steuerberater zu konsultieren, der sich mit internationalen Steuerfragen auskennt, um sicherzustellen, daß Sie alle gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben der jeweiligen Steuervorschriften einhalten.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


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