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Zum Begriff Mediziner

29. Juli 2019 22:33 |
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Medizinrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Ich habe Medizin studiert, allerdings nur bis zum Physikum. Dann auf Psychologie gewechselt, Psychologie studiert, mit Abschluss, bin also Dipl. Psychologe. Danach noch ein 3-jähriges Vollzeitstudium der Naturheilkunde an einer Heilpraktikerschule. Habe danach den geschützten Titel "Heilpraktiker" bekommen (nach Amtsarzt Überprüfung). Ich behandele auch seit 20 Jahren Patienten psychologisch und medizinisch.

Jetzt habe ich ein Buch mit medizinischem Inhalt geschrieben und soll in diesem Buch als Autor und "Mediziner" im Klappentext mit meinem Namen und Bild vorgestellt werden.

Frage. Ist der Begriff "Mediziner" so verwendbar und zulässig, obwohl ich kein Arzt bin?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Verwendung des Begriffs "Mediziner" dürfte zumindest irreführend sein.

Laut des aktuellen Duden bedeutet der Begriff "Mediziner" jemand, der Medizin studiert [hat].

Als Mediziner bzw. Medizinerin bezeichnet man einen Menschen, der ein Studium der Humanmedizin abgeschlossen hat. Mit der Approbation wird ein Mediziner zum Arzt. Beide Begriffe werden häufig synonym verwendet. [s. flexikon.doccheck.com]

Hinzu kommt, dass es in der DDR bis 1990 den Grad "Dipl-Mediziner" für studierte Ärzte gab.

Der allgemeine Sprachgebrauch wird folglich unter "Mediziner" jemanden mit abgeschlossenem Medizinstudium verstehen. Vor diesem Hintergrund dürfte die Verwendung bereits unzulässig sein. Selbst wenn man diesen Umstand außer Acht lässt, besteht zumindest Verwechslungsgefahr.

Daher sollte dieser Begriff vorsichtshalber nicht verwendet werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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