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Zinsen auch auf Mehrwertsteuer

6. Oktober 2006 11:36 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Manfred Kaussen

Ich hatte beim Bau eines Hauses wegen Mängeln einen Einbehalt geltend gemacht. Durch eine Beweissicherung wurde mir ein Teil der Summe als tatsächliche Mängelbeseitigungskosten bestätigt.

Ich wurde jetzt aufgefordert, den zuviel einbehaltenen Betrag zu zahlen, sowie Zinsen seit Fälligkeit.

Der Bauträger berechnete die Zinsen auf der Basis des zuviel einbehaltenen Betrages inklusive Mehrwertsteuer.

Ich bin der Meinung, dass dem Bauträger nur Zinsen auf den zuviel einbehaltenen Betrag OHNE Mehrwertsteuer zustehen, da er die Mehrwertsteuer nur an das Finanzamt durchreicht und ihm dafür keine Zinsen entgangen sind.

Frage: wer hat Recht? Werden die Zinsen auf den fälligen Betrag mit oder ohne Mehrwertsteuer berechnet?

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Auffassung ist zutreffend.

Bei Kaufpreis- oder Werklohnforderungen ist die im Rechnungsbetrag enthaltene Mehrwertsteuer bei der Verzinsung abzuziehen, vgl. BGH NJW-RR 1991, 484 .

Mit freundlichen Grüßen

Kaussen
Rechtsanwalt

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