Hallo. Mein Unternehmen plant die Veröffentlichung eines Zeiterfassungstools als SaaS. Hierzu bleiben ein paar Fragen zum Thema Feiertage (insbesondere bei Arbeitnehmern im Homeoffice und ggf. anderen Bundesländern), Urlaubstage und dem Arbeiten mit der AU.
Unseren Kunden wollen wir Rechtssicherheit in diesen Bereichen garantieren.
Hier meine Frage:
Bei einem Arbeitnehmer, welcher im Homeoffice arbeitet, gibt es Unterschiede bei den Gesetzlichen Feiertagen (bsp. anderes Bundesland). Ist dieser AN dazu berechtigt, den Feiertag des Bundeslands in seinem Wohnort frei zu nehmen, oder darf er dies nur an Feiertagen, welche im Bundesland des AG existieren?
des Weiteren benötige ich AGB für diese Anwendung.
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Für die Frage welche Feiertagsregelung auf den Mitarbeiter Anwendung findet kommt es darauf an welche Regelung im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters getroffen wurde. Üblich ist, dass die Feiertage des Dienstsitzes gelten. Ausnahmsweise kann aber auch das gelten was für den Wohnsitz des rein remote tätigen Beschäftigten gilt. Das sollten Sie immer bei den jeweiligen Arbeitgeber verbindlich erfragen. Es empfiehlt sich nicht, dass Sie dazu eine rechtliche Bewertung vornehmen oder das in irgendeiner Form zu Ihrem Risiko als Softwareanbieter wird. Einerseits wegen der Haftung und andererseits auch wegen des Verbots der Rechtsberatung durch nicht dazu befugte Personen. Sie sollten dazu höchstens allgemeine Aussagen für Ihre Kunden zur Verfügung stellen.
Für die AGB kann ich Ihnen bei Interesse gerne ein Angebot erstellen. Kommen Sie dafür gerne auf mich zu. Per E-Mail oder über die Nachfragefunktion.