Zahnarzt Garantieleistung
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Februar 2007 wurde ich tätlich - unbeteiligt - angegriffen und mir wurden die vorderen Frontzähne (4 Stück) rausgeschlagen. Ich wurde als Notfall bei dem an diesem Wochenende zuständigen Zahnarzt behandelt.
Leider bin ich nach der ersten Notbehandlung die Woche darauf nicht zu meinem persönlichen Zahnarzt sondern blieb bei diesem Zahnarzt für den Unfallschaden in Behandlung.
In vielen Sitzungen/Behandlungen wurden mir Veeneers angefertigt (Blenden).
Die Provesorium fielen 20-30 mal raus was aber der Name Provisorium ja schon besagt.
Die Kosten wurden teilweise von meiner Unfallversicherung bezahlt, ein Teil mußte ich selber zahlen. Der Täter wurde zwar schuldig gesprochen, aber er ist zahlungsunfähig.
In dem vergangenen Jahr sind mir bis dato 3 Veneers rausgefallen. Jedes mal ein anderes.
Dies ist mit einem sehr großen Aufwand verbunden und mit Schmerzen dazu.
Warten auf einen Termin, viele Spritzen, Provisorium (das meist nicht hält) und anschließend wieder sehr lange Warten, bis das neue Veneer gemacht ist.
Mittlerweile ist meine Geduld am Ende. Aktuell habe ich am rechten Schneidezahn ein Provisorium das farblich und optisch stark von meinen eigenen Zähnen abweicht. Am Wochenende fiel mir - ohne Einfluss, ein weiteres Veneer vom linken Schneidezahn ab, darunter ist nur der abgeschliffene Naturzahn.
Abgesehen von den Schmerzen, dem Aufwand ist es auch optisch ein katastrophaler Anblick.
Meine Frage ist nun, welches Recht habe ich.
Der Zahnarzt bessert immer und immer wieder nach was jedoch mit Wartezeiten verbunden ist. Er behandelt mich nur morgens wo ich dann frei nehmen muß von der Arbeit und letztlich halten die Zähne nicht.
Mit Sicherheit es es vorstellbar das ich die Zähne einfach gemacht haben möchte und endlich ein Ende haben will.
Welches Recht steht mir zu? Muß ich den Zahnarzt immer und immer wieder nachbessern lassen oder kann ich irgendwann auch zu meinem normalen Zahnarzt gehen und dies irgendwie verrechnen?
Es wäre schön von Ihnen zu hören.
MFG
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