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Zahlungsaufforderung GEZ wegen Nebenwohnung

11. Dezember 2023 08:22 |
Preis: 40,00 € |

Medienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

vor vier Jahren wurde das Haus meiner Eltern verkauft, in dem ich nicht wissentlich eine Nebenwohnung angemeldet hatte. Das Haus ist ein Einfamilienhaus und wird seitdem vom Käufer bewohnt. Nun fordert die GEZ von mir den Beitrag über 864€ seit dem Verkaufsdatum nach. Mir war nicht bewusst dass ich dort eine Nebenwohnung angemeldet hatte, da ich vor fast vierzig Jahren zuhause ausgezogen bin. Letzte Woche habe ich die Nebenwohnung nun offiziell gekündigt.

Frage: muss ich den Beitrag rückwirkend bezahlen?

Danke und Grüße, Matthias Göttler

11. Dezember 2023 | 09:17

Antwort

von


(2736)
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26131 Oldenburg
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Web: https://www.jan-wilking.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Als Neben­wohnungen gelten jene Wohnungen, unter denen der je­weilige In­haber melde­recht­lich mit Neben­wohnsitz ge­meldet ist. Zwar ist eine Befreiung von den Gebühren für eine Nebenwohnung möglich, aber grundsätzlich nicht rückwirkend, sondern erst ab Antrag (§ 4a Rundfunkbeitragsstaatsvertrag).

Insofern sind Sie nach Ihrer Schilderung leider beitragspflichtig für die letzten Jahre, da eine Nebenwohnung auf Ihren Namen angemeldet war und Sie keinen Antrag auf Befreiung gestellt haben. Ob Sie diese Nebenwohnung tatsächlich genutzt haben, spielt dabei keine Rolle.

Eine Chance, sich hier wehren, sehe ich nur, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Anmeldung der Nebenwohnung bzw. die fehlende Abmeldung nicht zu vertreten haben, z.B. weil jemand die Wohnung ohne Ihr Wissen angemeldet hat.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

ANTWORT VON

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