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Wohnrecht ohne Grundbucheintrag, Pflichten des neuen Eigentümers

29. April 2019 11:53 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwältin Andrea Brümmer

Guten Tag,

mein Vater ist Eigentümer einer Immobilie, dieser möchte er im Zuge der vorweggenommene Erbfolge an mich übertragen. In der Immobilie lebte bislang der Bruder meines Vaters. Er nutzte hierzu ein Wohnrecht, welches ihm mein Großvater zu Lebzeiten (bereits verstorben) eingeräumt hatte, dieses Wohnrecht wurde aber nicht ins Grundbuch eingetragen. Es besteht ein Vertrag zwischen meinem Großvater und meinem Onkel, welcher von einem Schiedmanns beglaubigt worden ist. Mein Onkel ist vor ca. 6 Monaten nun freiwillig aus der Immobilie ausgezogen, da diese in einem sehr schlechten Zustand ist. Zudem besitzt der Onkel ein modernes Einfamilienhaus, welches für ihn eine altersentsprechende Versorgung ermöglicht (altersgerechte Bäder, intakte Heizung etc.). Meine Frage nun: Hat mein Onkel nach Übertragung der Immobilie an mich weiterhin Anspruch auf das Wohnrecht? Bin ich als neuer Eigentümer dazu verpflichtet, meinen Onkel eine Entschädigung zu zahlen? Vielen Dank für die Antworten.

Sehr geehrter Fragesteller,
auf Ihre Frage darf ich antworten wie folgt.
Anhand Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass in dem Vertrag, den der Schiedsmann beglaubigt hat, das Wohnrecht Ihres Onkels festgeschrieben worden ist. Da Sie dies wissen, gilt das Wohnrecht auch Ihnen gegenüber. Sie erwerben also die Immobilie mit dieser Verpflichtung.
Wenn Ihr Onkel aber nun freiwillig aus der Immobilie ausgezogen ist, verzichtet er auf dieses Wohnrecht und Sie brauchen dann auch keine Entschädigung mehr an ihn zu zahlen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin

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