Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach § 41 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 2 Nr. 44.1 (Verkehrszeichen 270.1) StVO in Verbindung mit § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO
handelt ordnungswidrig, wer in einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teilnimmt.
Eine solche Ordnungswidrigkeit ist im Regelfall mit einer Geldbuße von 80,00 € bewehrt (Nr. 153 Bußgeldkatalog-verordnung).
Darüber hinaus bestehen keine Strafbewehrungen oder Sanktionen, auch wenn versehentlich eine abgelaufene oder unwirksame Plakette an der Windschutzscheibe angebracht ist. (Lediglich dann, wenn eine gefälschte Plakette angebracht wird, mit der das Führen einer gültigen Plakette vorsätzlich vorgetäuscht werden soll, käme eine strafbare Urkundenfälschung in Betracht.)
Nach § 41 Abs. 1 Anlage 2 Nr. 44.2 StVO in Verbindung mit der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 sind hiervon Fahrzeuge ausgenommen, an denen eine gültige Feinstaub-Plakette angebracht ist.
Bei wiederholten, im Fahreigungsregister eingetragenen einschlägigen Verstößen, die noch nicht wegen Zeitablaufs löschungsreif sind, kann das Bußgeld von der Verkehrsbehörde angemessen erhöht werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und die verständlichen Ausführungen.
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Ich habe eine Nachfrage:
Werden Ordungswidrigkeiten wegen Fahrens in einer Umweltzone mit unzulässiger/ falschfarbiger Plakette (Farbe grün statt gelb) ins Fahreigungsregister eingetragen?
Sehr geehrter Fragesteller,
verbotene Verkehrsteinahme in Umweltzonen wird seit dem 01.05.2014 nicht mehr im Fahreignungsregister eingetragen.
Mit freundlichen Grüßen,
Carsten Neumann
Rechtsanwalt