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Bußgeld, Parken Straßenteil nicht freigegeben

15. November 2023 14:45 |
Preis: 35,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Helge Müller-Roden

Ich habe erst ein Verwarngeld über 25 EUR erhalten, Tatvorwurf "Sie parkten auf einem Straßenteil, der weder durch Zeichen 315 noch Parkflächenmarkierung zum Parken freigegeben war."

Einspruch eingelegt mit der Begründung: - Ich parkte weder auf der Fahrbahn, noch auf dem Gehweg. Es gab kein Schild, dass man nicht auf dem befestigten Schotterstreifen zwischen Straße mit abgesenktem Bordstein und Gehweg (5-6m breiter Schotterstreifen) Parken oder halten darf.

Heute kam das Bußgeld über 53,50 EUR mit der Begründung: Ihnen wurde das Gehwegparken nicht vorgeworfen.

Frage: Darf ich nicht auf einem Schotterstreifen parken wenn es keine Beschilderung gibt und ich weder Gehweg, noch Fahrbahn verenge?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Grundsätzlich ist das Parken auf der Fahrbahn erlaubt, sofern keine Verkehrszeichen oder Markierungen das Parken einschränken oder verbieten bzw. Dritte nicht gefährdet werden.
Das parken auf Gehwegen nicht,
aber das wurde ja selbst von der Gemeinde ausgeschlossen

Verkehrszeichen müssen stets so aufgestellt sein, dass die von ihnen angeordnete Regelung mit einem einfachen Blick erfasst werden kann. Aber es sind ja nicht einmal welche vorhanden.

Also müßte das Parken aus noch anderen Gründen nun der Stelle verboten sein. Das wäre anhand der Umstände des Ortsbildes zu klären.

Ihnen sollte nicht mitgeteilt werden, was Ihnen nicht vorgeworfen wird, sondern der Tatvorwurf (d.h. Vorschriften und die entsprechenden Paragrafen).

Diese zitierten Sie aber nicht.

Vermutlich wieder so eine Behörde, die Bußgeldbescheide in der Hoffnung versendet, der Bürger werde schon bezahlen oder den Einspruch vergessen.

Sie sollten dagegen vorgehen, und zwar mit Rechtsanwalt! Dessen kosten werden Ihnen bei einem Freispruch erstattet werden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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