Sehr geehrter Ratsuchender,
1.Leitungsrechte können als Grunddienstbarkeit oder als beschränkt persönliche Dientsbarkeit eingetragen werden.
2.Da es sich bei dem Recht um eine Belastung handelt, die auch im Grundbuch eingetragen wird und aufgrund der die Rechte des Eigentümers beschränkt werden, handelt es sich dabei um einen wertmindernden Faktor, es sei denn, die Beeinträchtigung wäre vernachlässigbar.
3.Wie hoch die Wertminderung anzusetzten ist, hängt von der jeweiligen Beeinträchtigung ab. Bei geringer Beeinträchtigung ca. 10%, bei gering eingeschätzter Nutzungsmöglichkeit ca. 20%, bei stark eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit 70% (Werte wurden aus der Literatur zur Grundstücksbewertung – insb. Dr. Ing. Gerhard Haug -abgeleitet-).
4.Sie müssten in Ihrem Fall die Wertminderung durch einen Gutachter bewerten lassen und auf dieser Grundlage verhandeln.
5.Bei der Darlehensaufnahme wird aller Voraussicht nach auch das jeweilige Kreditinstitut den geminderten Wert als Sicherheit akzeptieren.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
Diep, Rösch & Collegen
Fürstenstraße 3
80333 München
Tel: (089) 89 33 73 11 / (089) 45 75 89 50
info@anwaeltin-heussen.de
Abschließend darf ich mir erlauben, noch auf Folgendes hinzuweisen:
Meine Auskunft bezieht sich nur auf die Informationen, die mir zur Verfügung stehen. Eine umfassende Sachverhaltsermittlung ist für eine verbindliche Einschätzung unerlässlich. Diese Leistung kann im Rahmen der Online-Beratung nicht erbracht werden.
Darüber hinaus können eine Reihe weiterer Tatsachen von Bedeutung sein, die zu einem anderen Ergebnis führen. Bestimmte Rechtsfragen wie z. B. die Frage der Verjährung oder von Rückgriffsansprüchen gegenüber Dritten etc., können mit dieser Auskunft nicht abschließend geklärt werden, da es hier auf die Details im Einzelfall ankommt. Ferner sind verbindliche Empfehlungen darüber, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.
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