Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Wertminderung bei Dienstbarkeit?

9. Februar 2007 17:13 |
Preis: 50€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Nina Marx

Zusammenfassung

Kann für die Einräumung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für eine Versorgungsleitung auf meinem Grundstück eine Kaufpreisminderung verlangt werden?

Ja, die Einräumung einer Dienstbarkeit kann eine Wertminderung des Grundstücks darstellen, für die eine Kaufpreisminderung verlangt werden kann. Die Höhe der Wertminderung hängt von der Beeinträchtigung ab und kann zwischen 10% und 70% variieren. Ein Gutachter sollte die Wertminderung bewerten.

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mir vor ca. 2 Wochen ein Baugrundstück gekauft von der Gemeinde bzw. deren Verwertungsgesellschaft, um in 2008 ein Einfamilienhaus für meine Familie darauf zu errichten. Das Grundstück befindet sich auf einem Baufeld, welches noch rekultiviert wird. Die Kanal- und Strassenbauarbeiten etc. laufen noch. Nun wurde festgestellt, dass an einer Seite meines Grundstücks (ca. 1m von der Grundstücksgrenze entfernt) eine Versorgungsleitung (Wasser) verlaufen wird - dies war mir bis zum Zeitpunkt des Kaufs nicht bekannt.
Die Gemeinde möchte nun, dass ich ihr eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit einräume, was u.a. zur Folge hat, dass ich in der Nähe der Leitung keine Grabungen vornehmen bzw. keine Anpflanzungen und Anlagen halten darf, durch welche die -betriebssicherheit gefährdet wird. Die Fläche darf allerdings mit Nebenanlagen gemäss Bebauungsplan überbaut werden.

Ich habe dazu folgende Fragen:
Stellt die Dienstbarkeit eine Wertminderung dar, für die ich Kaufpreisminderung verlangen kann? (Wenn ja - wieviel % vom Kaufpreis wären üblich?)
Kann eine Dienstbarkeit für mich für evtl. Bank- bzw. Förderdarlehen (z.B. KfW oder Landesbankdarlehen) Einschränkungen zur Folge haben?

Viele Grüsse

Markus Jackisch

Sehr geehrter Ratsuchender,

1.Leitungsrechte können als Grunddienstbarkeit oder als beschränkt persönliche Dientsbarkeit eingetragen werden.

2.Da es sich bei dem Recht um eine Belastung handelt, die auch im Grundbuch eingetragen wird und aufgrund der die Rechte des Eigentümers beschränkt werden, handelt es sich dabei um einen wertmindernden Faktor, es sei denn, die Beeinträchtigung wäre vernachlässigbar.

3.Wie hoch die Wertminderung anzusetzten ist, hängt von der jeweiligen Beeinträchtigung ab. Bei geringer Beeinträchtigung ca. 10%, bei gering eingeschätzter Nutzungsmöglichkeit ca. 20%, bei stark eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit 70% (Werte wurden aus der Literatur zur Grundstücksbewertung – insb. Dr. Ing. Gerhard Haug -abgeleitet-).

4.Sie müssten in Ihrem Fall die Wertminderung durch einen Gutachter bewerten lassen und auf dieser Grundlage verhandeln.

5.Bei der Darlehensaufnahme wird aller Voraussicht nach auch das jeweilige Kreditinstitut den geminderten Wert als Sicherheit akzeptieren.


Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
Diep, Rösch & Collegen
Fürstenstraße 3
80333 München
Tel: (089) 89 33 73 11 / (089) 45 75 89 50

info@anwaeltin-heussen.de
Abschließend darf ich mir erlauben, noch auf Folgendes hinzuweisen:

Meine Auskunft bezieht sich nur auf die Informationen, die mir zur Verfügung stehen. Eine umfassende Sachverhaltsermittlung ist für eine verbindliche Einschätzung unerlässlich. Diese Leistung kann im Rahmen der Online-Beratung nicht erbracht werden.
Darüber hinaus können eine Reihe weiterer Tatsachen von Bedeutung sein, die zu einem anderen Ergebnis führen. Bestimmte Rechtsfragen wie z. B. die Frage der Verjährung oder von Rückgriffsansprüchen gegenüber Dritten etc., können mit dieser Auskunft nicht abschließend geklärt werden, da es hier auf die Details im Einzelfall ankommt. Ferner sind verbindliche Empfehlungen darüber, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.

FRAGESTELLER 29. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER