Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Unabhängig davon, ob Sie tatsächlich jemanden bei der Polizei angezeigt haben, weil dieser jemand Drogen konsumiert haben soll, sind Sie in keiner Weise rechtlich verpflichtet, an diese Person Geld zu zahlen.
Ein zivilrechtlicher Anspruch dieser Person gegen Sie auf Erstattung etwaiger Kosten (50,00 €) für eine Haarprobe ist anhand Ihrer Schilderung jedenfalls nicht ersichtlich. Nach Ihrer Schilderung "meint" de Person ja nur, dass Sie sie angezeigt haben, was wohl tatsächlich gerade nicht der Fall ist.
Wenn diese Person Sie dann "rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel" dazu bringen will, die 50,00 € an Sie zu zahlen, würde derjenige sich wegen Erpressung strafbar machen. Auch schon der Versuch einer Erpressung ist dabei strafbar. Die Erpressung wird nach § 253 StGB
(Strafgesetzbuch) mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn die Person Ihnen im Falle einer Nichtzahlung mit schweren Straftaten gegen Sie
oder eine Ihnen nahestehende Person bedroht (etwa: "Ich bring Dich um."), könnte auch der Straftatbestand der Bedrohung nach § 241 StGB
verwirklicht worden sein, der mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird.
Bei weniger heftigen Drohungen kommt der Tatbestand der Nötigung nach § 240 StGB
in Betracht (Freiheitsstrafe bis 3 Jahren / Geldstrafe).
Sie haben rechtlich gesehen also die Möglichkeit, wegen derartigem strafbaren Verhaltens bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige zu stellen. Was als Ergebnis eines dann eingeleiteten Ermittlungsverfahrens gegen die betroffene Person dann tatsächlich herauskommt, lässt sich aber nur schwer vorhersagen und hängt von vielen weiteren Faktoren ab. Die Drohung und das widerrechtliche Verlangen der 50,00 € müssten der Person auch wirklich nachweisbar sein, anderenfalls würde ein Strafverfahren voraussichtlich eingestellt werden.
Keinesfalls sollten Sie aber der Forderung nachgeben und die 50,00 € bezahlen.
Ich hoffe, meine Beantwortung Ihrer Frage konnte Ihnen weiter helfen. Für eine positive Bewertung wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 25.01.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 25.01.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen