Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
1. Nun ist meine Frage, in wie weit darf ich die originalen Holzfiguren nachbauen lassen?
Die originalen Holzfiguren dürfen Sie leider nicht nachbauen lassen. Hierbei würde es sich um Plagiate handeln und es würde eine Verletzung von Urheberrechten sowie Geschmacksmusterrechten ( in Bezug auf die konkrete Form) des tatsächlichen Rechtsinhabers vorliegen.
Ein originaler Nachbau von Plagiaten würde nicht nur eine Straftat nach dem Urhebergesetz darstellen, sondern auch erhebliche Schadensersatzansprüche nach sich ziehen können ( Stichwort" Abmahnung").
Hiervon muss ich Ihnen leider dringend abraten.
2. Wenn ich diese nicht im exakten Maßstab nachbauen lassen darf, darf man es denn mit leichten Abweichungen in Größe oder Farbe?
Eine leichte Modifikation würde nicht ausreichen. Eine Verletzung der oben genannten Rechte würde grundsätzlich nur dann nicht vorliegen, wenn Sie in urheberrechtlicher Hinsicht ein eigenständiges Werk geschaffen hätten.
Es muss eine so genannte eigenständige Schöpfungshöhe aufweisen sich also deutlich abheben.
Im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis der genauen Formen lässt sich dieses leider nicht abschließend beurteilen.
3.Wenn ja, wie sollten diese mindestens aussehen.
Darf ich ggf. andere Figuren verwenden, die nur noch geringe Ähnlichkeit mit dem Original aufweisen und diese mit der Überschrift bei ebay verkaufen:
Schöne Holzfiguren im Set, auch geeignet für das Brettspiel Die Sieder von Catan von Kosmos"?
Wie bereits mitgeteilt kann ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung aus der Ferne leider nicht abschließend mitteilen, wie genau die Figuren „ mindestens" aussehen müssen, damit es keine Probleme gibt. Hier müsste schon bekannt sein, um welche Figuren es sich genau im Original handelt (wie diese also konkret aussehen) und wie Ihre konkrete Vorstellung für die neuen Figuren ist.
Hier würde ich Ihnen empfehlen, einen im Urheberrecht erfahrenen Kollegen vor Ort aufzusuchen und diesem sowohl die Originalfiguren als auch Ihre Entwürfe für die neuen Figuren vorzuliegen und eine abschließende Prüfung vornehmen zu lassen.
Mit ihrer Werbeäußerung bei E-Bay sollten Sie ebenfalls vorsichtig sein, da es meines Erachtens grenzwertig ist (im Hinblick auf Namensrechte und Markenrechte).
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Samstagabend!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
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Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: https://www.bewertungsbeseitiger.de
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Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Sehr geehrter Herr Newerla,
ich danke Ihnen für die mitgeteilten Ratschläge.
Meine abschließenden Nachfragen wäre nun noch, ob die auf dem Foto im Link angegebenen Figuren weit genug vom Original entfernt sind, da die Schöpfungshöhe der Original-Figuren ja auch nicht sehr hoch ist. (Der Link zu den entsprechenden Fotos war ja in der Frage schon enthalten).
http://images2.bilder-speicher.de/siedler/sidler-original---unsere-idee/idee---original-11112222887068.jpg
Weißer Hintergrund (links) ist von uns, meist schwarzer Hintergrund (rechts) ist das Original.
Dürfte ich denn nur das Wort "Sieder" im Artikeltext verwenden, da dies ja nicht direkt auf "die Siedler von Catan" von Kosmos verweist und es kein erfundenes Wort von Kosmos ist?
ZB: "Schönes Set aus Holz, schöne Siedler Figuren"
Es gibt ja auch viele Firmen, die Controller, Akkus, Ersatzteile o.ä. herstellen und schreiben "für Playstation, Canon,...", aber gar nicht Original sind.
Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen
Stefanie Richter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten möchte:
Dieses Forum dient ausschließlich der Erstberatung.
Eine konkrete Prüfung mit einer abschließenden Handlungsempfehlung ist aber leider im Rahmen einer Erstberatung nicht zu gewährleisten. Dieses wäre lediglich im Rahmen einer Beauftragung möglich.
Vor diesem Hintergrund würde ich Ihnen anraten, diese separate Anfrage gegebenenfalls bei beauftrag-einen-anwalt.de einzustellen.
Zu Ihrer anderen Nachfrage kann und möchte ich aber sehr gerne wie folgt Stellung nehmen:
Sofern sie die Bezeichnung "Siedler" verwenden, würden Sie in markenrechtlicher Hinsichtsprobleme bekommen.
Es ließe sich nämlich durchaus argumentieren, dass eine gewisse Verwechslungsgefahr besteht, da die angebotenen Gegenstände hier eindeutig auf das betreffende Spiel des Originalherstellers
hindeuten, sich hiervon aber nicht deutlich genug abgrenzen.
Anders ist es wenn Sie herausstellen,dass Sie lediglich Zubehör für ein anderes Originalspiel oder ein anderes Originalprodukt herstellen.
Die Formulierung „kompatibel zu" oder "auch zu verwendbar für" ist in Ordnung,sofern Sie angeben, zu welchem Original(-Spiel) es passt.
Es darf sich dann aber aus der Gesamtanzeige nicht der Eindruck entnehmen lassen, dass Sie Verbindungen mit dem Originalhersteller haben.
Nachfolgend habe ich Ihnen einen interessanten Link mit weiterführenden Informationen zu diesem Thema beigefügt:
http://www.it-recht-kanzlei.de/markenrechtliche-fallstricke-werbung-ersatzteile.html
Bevor Sie aber so inserieren sollten sie wie bereits ausgeführt im Rahmen einer Beauftragung abschließend klären lassen, ob es hier eine gewisse Verwechslungsgefahr gibt beziehungsweise,ob Sie die Originale hinreichend genügend abgewandelt haben.
Ich hoffe Ihre Nachfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochnachmittag und alles Gute!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt