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Ware wurde verbaut und nicht auf Passgenauigkeit überprüft

26. Januar 2009 12:15 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Malte Mörger

Ich habe einen KFZ Teile Handel und ein Angestellter von mir, hat einen Kunden Bremsscheiben verkauft, die nicht gepasst haben.
Der Kunde hat diese mit aller Gewalt eingebaut und ruiniert und möchte jetzt die ihm nachträglich unter Vorlage vom Fahrzeugschein richtig ausgehändigte Ware nicht bezahlen.
Der Kunde sagt : In einem Fachgeschäft muß die richtige Ware verkauft werden, für ihn als Leie ( Bäcker ) sei kein Unterschied erkennbar gewesen.

Gibt es Urteile die sich darauf Berufen, das vor Einbau die Ware auf Passgenauigkeit überprüft werden muß ?

Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte die von Ihnen gestellte Frage auf der Grundlage des geschilderten Sachverhaltes wie folgt:

Grundsätzlich besteht eine Beratungspflicht des Verkäufers. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung (zuletzt Urteil des V. Zivilsenats vom 13.6.2008 - V ZR 114/07 - nachlesbar bei www.bundesgerichtshof.de).

Dies dürfte nicht so weit gehen, dass der Verkäufer prüfen muss, ob die verlangten Bremsscheiben tatsächlich passen, kann aber die Pflicht beinhalten, sich vom Käufer den Fahrzeugtyp durch Fahrzeugschein o. ä. nachweisen zu lassen, um sicherzustellen, dass die richtigen Scheiben verkauft werden, wenn nicht Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Käufer fachkundig ist und eine solche Beratung nicht benötigt oder die Art des Vertragsschlusses die Beratung ausschließt (z. B. Internetbestellungen).

Ich hoffe, dass Ihre Frage hiermit beantwortet ist.

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