Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte die von Ihnen gestellte Frage auf der Grundlage des geschilderten Sachverhaltes wie folgt:
Grundsätzlich besteht eine Beratungspflicht des Verkäufers. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung (zuletzt Urteil des V. Zivilsenats vom 13.6.2008 - V ZR 114/07
- nachlesbar bei www.bundesgerichtshof.de).
Dies dürfte nicht so weit gehen, dass der Verkäufer prüfen muss, ob die verlangten Bremsscheiben tatsächlich passen, kann aber die Pflicht beinhalten, sich vom Käufer den Fahrzeugtyp durch Fahrzeugschein o. ä. nachweisen zu lassen, um sicherzustellen, dass die richtigen Scheiben verkauft werden, wenn nicht Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Käufer fachkundig ist und eine solche Beratung nicht benötigt oder die Art des Vertragsschlusses die Beratung ausschließt (z. B. Internetbestellungen).
Ich hoffe, dass Ihre Frage hiermit beantwortet ist.
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