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Wände weiß streichen bei Auszug

28. Januar 2008 05:36 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wir sind am 15.01.2008 in eine 3 Zimmer Wohnung eingezogen,wir haben von der Hausverwaltung die option bekommen, daß die Hausverwaltung bei Einzug renoviert und wir dann bei Auszug renovieren müssen, oder wir selbst renovieren und dann bei Auszug nichts renovieren müssen. Wir haben darauf hin die Hausverwaltung veranlasst die Wohnnung streichen zu lassen. Wir haben unsere Wohnung in bunten Farben streichen lassen. Nun ist es uns aus pers Gründen leider nicht möglich das Mietsverhältnis aufrecht zu halten und wir haben zum 01.02.08 gekündigt. Müssen wir jetzt die Wohnung weiß streichen lassen, ist von der Hausverwaltung so gewünscht. Wir bemühen uns um einen Nachmieter sollte dieser die Wohnung so akzeptieren, müssen wir dann trotzdem renovieren?

28. Januar 2008 | 06:56

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

leider läßt sich Ihre Frage hier nicht abschliessend beantworten.

Sie sollten den Mietvertrag mit dem Vermieter überprüfen lassen. Wenn Sie dort durch Allgemeine Geschäftsbedingungen verpflichtet werden, unabhängig vom Grad der Abnutzung der Wohnung beim Auszug in einer bestimmten Farbe zu streichen, könnte diese Klausel unwirksam sein. Andererseits ist zu berückschtigen, dass die Beseitigung von ungewöhnlichen oder grellen Farben durch den Mieter nicht nur als Schönheitsreparaturen gelten, sondern die Anstriche unter Umständen als Schaden zu beseitigen sind. Es wird daher im Einzelfall auf Ihre vertragliche Vereinbarung und die Art der von Ihnen gewählten Farben ankommen.

Ob ein möglicher Nachmieter Ihre Farbwahl akzeptiert ist in diesem Verhältnis zunächst einmal zweitrangig. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, sich auf Vereinbarungen zwischen Vor- und Nachmieter einzulassen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


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