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Vorverurteilung in TV und Zeitungen

25. März 2006 10:17 |
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Beantwortet von

Vor einiger Zeit wurde meine Freundin ermordet und in Stuecke zerteilt. Hierauf wurde ich auf einem Airport festgenommen, da ein internationaler auslaendischer Haftbefehl wegen Mordes gegen mich vorlag.- Am selben Abend erschien ich mit zur klaren Identifizierung geeigneten Angaben im TV und ab dem nachfolgenden Tag in zahlreichen Beitraegen in ueberregionalen Zeitungen, alleine ca. 10 Beitraege in meiner Heimatstadt, einer Grossstadt. Eine dieser Zeitungen bezeichnete mich als "Moerder" --ohne Zusatz "evtl." oder "mutmasslich" und erbrach sich auf einer Drittelseite darueber, ob ich gar ein "Serientaeter" sei.-
Das Ermittlungsverfahren wurde nach 9 Monaten eingestellt, da ich fuer jeden einzelnen Tag mittels ca. 20 Augenzeugen nachweisen konnte, dass ich 12.000 km entfernt vom Tatland war. Einen Richter oder Staatsanwalt habe ich nicht zu sehen bekommen.=Gegendarstellung wurde mit Hinweis abgelehnt, "den Zeitungen sei dies von den Ermittlungsbehoerden so mitgeteilt worden."=Brauche Anwalt, der genug Zeit hat und fuer meine Rehabilitierung kaempft. Ich bin nichtvorbestrafter Deutscher und lebe seit obigem Vorfall im Ausland. Kann nie wieder in meine Heimatstadt zurueck, da mein kompletter grosser Bekanntenkreis die Sache mitbekommen hat.=PKH moeglich??

Eingrenzung vom Fragesteller
25. März 2006 | 13:44
Eingrenzung vom Fragesteller
25. März 2006 | 16:37
25. März 2006 | 17:22

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

ich bin gerne bereit mich Ihres Anliegens anzunehmen.

Ob und inwieweit hier ein Gegendarstellungsanspruch gegen die jeweiligen Medien besteht, kann allerdings erst nach einer Prüfung des konkreten Sachverhaltes festgestellt werden, so daß ich Ihnen gegenwärtig keine Aussage zu den Erfolgsaussichten geben kann.

Ich möchte Sie deshalb zunächst bitten, mir per E-Mail oder auf dem Postwege die Ihnen vorliegenden Unterlagen (Berichte, Korrespondenz etc.) zuzuleiten. Nach entsprechender Durchsicht werde ich dann auf die Angelegenheit zurückkommen und Ihnen ein Angebot betreffend die konkrete Prüfung der Rechtslage und meine Vertretung unterbreiten.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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