Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
1.
Sie sollten sich anwaltlich vertreten lassen und keine Aussage machen, bis der zu beauftragende Kollege Akteneinsicht genommen hat. Da Inen der Akteninmhalt nicht bekannt ist, kennen Sie die gegen Sie erhobenen Vorwürfe auch nicht. Ohne zu wissen was man Ihnen konkret vorwirft, können Sie sich nicht effektiv verteidigen und laufen sogar Gefahr unfreiwillig mehr zu erzählen, als den Ermitllungsbehördn bislang bekannt ist.
2.
Die bekanntesten Zubereitungen sind Gras und Haschisch.
3.
Grundsätzlich kann sich Cannabis-Konsum negativ auf die Fahrerlaubnis auswirken, dann müsste man Ihnen aber konkret vorwerfen können, dass Sie zwischen Konsum und dem Führen vo KfZ nicht zu trennen vermögen. Dafür gibt Ihre Sachverhaltsschilderung nichts her.
4.
Sie müssen überhaupt nicht zur polizeilichen Vernehmunmg erscheinen und sollten dies bis zur Akteneinsicht des Anwalts, siehe Punkt 1, auch nicht tun, sondern von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.
Ein Drogenscreening könnte seitend der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden, wenn Zweifel an Ihrer Fahreignung aufgrund fehlenden Trennungsvermögens zwischen Konsum und dem Führen von KfZ bestünden. Dafür haben Sie wie gesagt noch keinen konkreten Anhaltspunkt geliefert, fraglich ist jedoch, wie Ihr ehenaliger Freund Sie bislang belastet hat. Umso wichtiger ist die Akteneinsicht, um auch diese Problematik einschätzen zu können.
5.
Bei Bedarf nennen ich gerne eine Auswahl qualifizierter Kollegen. Bitte kontaktieren Sie mich diesbezüglich per mail.
Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orinetierung ermöglicht zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jens Jeromin
Rechtsanwalt
Antwort
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