Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Von Studium zur Ausbildung

| 21. März 2023 18:18 |
Preis: 30,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin ein auslandischer Student hier in Deutschland (schon 7 Jahre mit dem studentischen Aufenthaltstitel). Ich möchte in kommenden Monaten aber eine Ausbildung machen. Damit möchte ich auch mein studentisches Aufenthaltstitel wechseln und ein Aufenthaltstitel zweck Ausbildung bekommen.
Der Vertrag für die Ausbildung ist da (der Ausbildung soll 3,5 Jahre dauern). Der Lebensunterhalt ist auch versichert. Ich habe nie Straftaten oder irgendwelche andere Probleme mit der Polizei gehabt.
Das Studium an der Uni möchte ich von Vollzeit zu Fernstudium wechseln.
Sagen Sie mir bitte wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass das Ausländerbehörde den Antrag akzeptiert und mir das Aufenthaltstitel für die Ausbildung gibt? Oder worauf muss ich noch achten damit ich meine Chancen erhöhe bei solcher Antragstellung?
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

23. März 2023 | 23:21

Antwort

von


(332)
Schevenstr. 1 a
01326 Dresden & Köln
Tel: 0351 65 888 350
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Diplom-Kaufmann-Peter-Fricke-__l107664.html
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

die Wahrscheinlichkeit ist hoch und eigentlich sicher, daß Ihr Aufenthalt
gewährleistet bleibt. Legen Sie die Gründe des Wechsels dar und erklären
Sie Ihr Anliegen. Dennoch bietet es sich an, hier einen Anwalt des Vertrauens
heranzuziehen.

Ich arbeite mit einer Kanzlei aus Cottbus zusammen, die sich auf derartige
Sachen spezialisiert hat. Bei Bedarf kann ich Sie gerne vermitteln.

Mit besten Grüssen

Fricke
RA


Rückfrage vom Fragesteller 24. März 2023 | 17:11

Sehr geehrter Herr Fricke,

herzlichen Dank für die Information. Ich würde Ihnen sehr dankbar sein, wenn Sie mir die Kontaktdaten der Kanzlei aus Cottbus mitteilen.
Eine Rückfrage hätte ich noch... Erhöht es meine Chancen, wenn ich schon mit dem Anwalt zusammen den Antrag für die Aufenthaltserlaubnis Zweck Ausbildung stelle oder soll ich in diesem Fall nur an den Anwalt wenden, falls es Probleme gibt?

Vielen Dank.
Beste Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. März 2023 | 20:22

Ich würde sofort den Kollegen einschalten.

Was ohne Anwalt schief läuft, ist doppelte Arbeit für den Anwalt danach.

Schauen Sie unter

https://migrando.de

Herr Rechtsanwalt Graske ist der Inhaber der Kanzlei und ein Freund von mir. Sagen Sie ihm, dass Sie von mir kommen.

Viel Erfolg

Fricke

Bewertung des Fragestellers 24. März 2023 | 21:09

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Ok. Vielen lieben Dank. :)
LG

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 24. März 2023
5/5,0

Ok. Vielen lieben Dank. :)
LG


ANTWORT VON

(332)

Schevenstr. 1 a
01326 Dresden & Köln
Tel: 0351 65 888 350
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Diplom-Kaufmann-Peter-Fricke-__l107664.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht