Sehr geehrter Ratsuchender,
die Wahrscheinlichkeit ist hoch und eigentlich sicher, daß Ihr Aufenthalt
gewährleistet bleibt. Legen Sie die Gründe des Wechsels dar und erklären
Sie Ihr Anliegen. Dennoch bietet es sich an, hier einen Anwalt des Vertrauens
heranzuziehen.
Ich arbeite mit einer Kanzlei aus Cottbus zusammen, die sich auf derartige
Sachen spezialisiert hat. Bei Bedarf kann ich Sie gerne vermitteln.
Mit besten Grüssen
Fricke
RA
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
Schevenstr. 1 a
01326 Dresden & Köln
Tel: 0351 65 888 350
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Diplom-Kaufmann-Peter-Fricke-__l107664.html
E-Mail:
Sehr geehrter Herr Fricke,
herzlichen Dank für die Information. Ich würde Ihnen sehr dankbar sein, wenn Sie mir die Kontaktdaten der Kanzlei aus Cottbus mitteilen.
Eine Rückfrage hätte ich noch... Erhöht es meine Chancen, wenn ich schon mit dem Anwalt zusammen den Antrag für die Aufenthaltserlaubnis Zweck Ausbildung stelle oder soll ich in diesem Fall nur an den Anwalt wenden, falls es Probleme gibt?
Vielen Dank.
Beste Grüße
Ich würde sofort den Kollegen einschalten.
Was ohne Anwalt schief läuft, ist doppelte Arbeit für den Anwalt danach.
Schauen Sie unter
https://migrando.de
Herr Rechtsanwalt Graske ist der Inhaber der Kanzlei und ein Freund von mir. Sagen Sie ihm, dass Sie von mir kommen.
Viel Erfolg
Fricke