Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Aufenthaltserlaubnisse zum Studium in Berlin werden in der Regel mit der Nebenbestimmung erteilt, „erlischt bei Beendigung des Studiums ohne Abschluss".
Wenn sie in den vier Jahren, wo The Student waren, nur eine Prüfung abgelegt haben, kann man von einem ordnungsgemäßen Studium nicht mehr ausgehen mit der Folge, dass nach der Rechtssprechung Sie Ihr Aufenthaltstitel schon aufgrund dieser Nebenbestimmung verloren haben.
Daher müssen sie leider davon ausgehen, dass die Ausländerbehörde Sie zur Ausreise auffordern wird, und Sie nur über ein Visum-Verfahren zum Aufenthaltstitel für die Ausbildung kommen können.
In der Regel lässt sich das nur dadurch vermeiden, indem sie vernünftige Gründe für die fehlende Leistung bis zum Beispiel Krankheit, Schwangerschaft oder Tod von Angehörigen vorbringen können.
Es tut mir leid, Ihnen keine erfreulichere Nachrichten mitteilen zu können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen