Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Eine Videotürklingel wäre zumindest ohne Zustimmung aller weiteren Bewohner unzulässig, da sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Da nach Ihrer Auskunft eine Anlage mit Kamera bei Ihnen offenbar grundsätzlich untersagt ist, stellt sich diese Frage nicht.
Ich habe keine Bedenken hinsichtlich einer Nutzung, wenn die Kamera klar und offensichtlich so abgeklebt ist, dass die Videofunktion nicht nutzbar ist. Trotzdem kann es natürlich sinnvoll sein, dies vor einer Anschaffung mit dem Vermieter/Hausverwalter etc. zu besprechen. Am Besten wäre es natürlich, sich die konkrete Anlage absegnen zu lassen.
Im Übrigen sollten Sie sich ggf. noch einmal informieren: Ich weiß nicht, welche speziellen Anforderungen Sie haben, aber meines Erachtens gibt es durchaus entsprechende Anlagen ohne Videofunktion, die dann zumeist ja auch günstiger sein dürften. Aber natürlich kann dies anders ein, wenn Sie z.B. einen Anlage eines bestimmten Anbieters erwerben möchten, der nichts anderes anbietet.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
16. Oktober 2024
|
18:17
Antwort
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