Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Videospiele mit und ohne einschlägigen Symbolen

20. Mai 2014 19:13 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer

Zusammenfassung

Verfassungsfreindliche Symbole in Computerspielen.

Hallo, ich habe ein Game gekauft sieh hier: http://www.onlinekeystore.com/wolfenstein-the-new-order-uncut-steam.html

alles bezahlt und Key erhalten nun sagt mir Steam dass das Game nicht zulässig ist wegen Verbotene Symbole ect. obwohl es auch eine unzensierte version gibt die was mir aufreckt auch ab 18 ist wo die Symbole weg sind.

Nun eigendlich zu meiner frage habe ich dann nciht das recht das game zu spielen obwohl ich es legal erworden habe und Über 18 bin (27). Es kann doch nicht sein nur weil die symbole dafür ausschlag gebend sind kann/darf ich das nicht spielen oder was bzw wird da nicht gegen ein gesetz verstossen auf die Privatsphäre?

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage!


Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:
Die Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole stellt in Deutschland eine Straftat nach §§ 86 , 86a StGB dar.

Der Hersteller/Vertreiber des Spiels würde sich daher der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen, wenn er die Aktivierung des Spieles ermöglichen würde. Daher kann auch kein Argument aus der Privatsphäre hergeleitet werden, da dies am Verbot für den Hersteller/Vertreiber nichts ändert.

Ob der Kauf bei www.onlinekeystore.com rechtens war, spielt dafür keine Rolle, da der Betreiber der Seite offensichtlich in Singapur ansässig ist, wo kein deutsches Recht anwendet. Mit dem Argument, der Kauf sei rechtlich ggf. einwandfrei gewesen, lassen sich die Schranken des deutschen Strafgesetzbuches keinesfalls aus dem Weg räumen.

Auch spielt es keine Rolle, ob Sie bereits volljährig sind, da die Problematik der verfassungsfeindlichen Symbole keine Frage des Jugendschutzes ist, sondern unabhängig vom Alter der Person besteht.


Ich hoffe, Ihnen eine rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!


Mit freundlichen Grüßen

Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 27. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER