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Videodownload Youtube

| 12. Juli 2008 17:30 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Holger Roosen

Im Internet werden Programme angeboten, mit deren Hilfe Videos von Youtube runtergeladen und auf der Festplatte abgespeichert werden können (ohne solche Hilfsprogramme ist ein solches Abspeichern nicht möglich).

Verschiedene Schauspielhäuser haben auf Youtube kurze Ausschnitte (2-5 Minuten) ihrer Aufführungen eingestellt (d.h. legale Videos).

Ich würde nun gerne mit solchen Hilfsprogrammen diese Videos als Erinnerung an besuchte Theaterstücke downloaden und abspeichern – nur für mich, keine Aufführung o.ä.

Wie ist dies rechtlich zu beurteilen?

Vielen Dank im Voraus

Sehr geehrte Fragesteller,

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben gerne beantworte.

Bitte beachten Sie, dass durch das Weglassen oder Hinzufügen von Sachverhaltsangaben Ihrerseits die rechtliche Beurteilung anders ausfallen kann, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums grundsätzlich immer nur eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellen kann und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen oder zu einer Kollegin vor Ort ersetzt.

Bedauerlicherweise muss ich Ihnen mitteilen, dass der Download dieser Videos grundsätzlich nicht erlaubt ist. Grundsätzlich deshalb als es auf mögliche Urheberrechte zunächst gar nicht erst ankommt, da Youtube selbst den Download in seinen Nutzungsbestimmungen ausdrücklich verbietet.

In Ziffer 5. B. der Nutzungsbestimmungen heisst es:

B. You may access User Submissions solely:

* for your information and personal use;
* as intended through the normal functionality of the YouTube Service; and
* for Streaming.

"Streaming" means a contemporaneous digital transmission of an audiovisual work via the Internet from the YouTube Service to a user's device in such a manner that the data is intended for real-time viewing and not intended to be copied, stored, permanently downloaded, or redistributed by the user. Accessing User Videos for any purpose or in any manner other than Streaming is expressly prohibited. User Videos are made available "as is."

Insoweit somit Schauspielhäuser kurze Ausschnitte auf Youtube eingestellt haben, dürfte dies unter dem Vorbehalt erfolgt sein, dass ein Download nicht erlaubt sein sollte, ansonsten hätten die Schauspielhäuser wahrscheinlich auf ihren eigenen Seiten entsprechede Videos zum Download angeboten oder eingebettet. Entsprechend würde auch eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wenn Sie die kurzen Videos downloaden.

Selbstverständlich könnten Sie nun bei den Schauspielhäusern, z.B. per Email, nachfragen, ob Ihnen ein Download zu privaten Zwecken erlaubt werden könnte, dabei würde aber weiterhin das Problem bestehen bleiben, dass die Nutzungsbestimmungen von Youtube entgegenstehen.

Ich bedauere Ihnen eine abschlägige Antwort geben zu müssen, hoffe aber Ihnen einen ersten Überlick verschafft zu haben.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Rückfragefunktion weiterhin gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Holger Roosen
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 15. März 2009 | 20:52

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