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Videoaufnahme in einem Mietshaus

2. August 2005 20:33 |
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Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich wohne in einem Mietshaus mit Tiefgarage. In den letzten Monaten häufen sich die Fälle von Beschädigungen bzw. Beschmutzungen meines Fahrzeuges. Eine Person habe ich aus bestimmten Gründen in Verdacht Einen Nachweis bzw. Ausschluss kann ich doch hierfür nicht erbringen.
Nun meine Fragen:
1. Inwiefern ist es möglich eine Kamera, die ausschließlich auf
mein Fahrzeug gerichtet ist, in d. Tiefgarage zu installieren?
2. Verstoße ich hierbei gegen Persönlichkeitsrechte anderer?
3. Welche Beweiskraft haben Aufnahmen von Beschädigungen?

Vielen Dank im Voraus.

P.S. Das es sich hierbei um strafbare Handlungen (Sachbeschädigung) ist mir bewusst. Von einer Anzeige gg. Unbekannt möchte ich zunächst absehen.

2. August 2005 | 20:54

Antwort

von


(141)
Nürnberger Strasse 24
63450 Hanau
Tel: 06181-6683 799
Web: https://www.glatzel-partner.com
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Grundsätzlich ist es zulässig, eine Video-Kamera zu installieren,
um einen Störer als Täter zu überführen. In einem ähnlichen Fall entschied das Oberlandesgericht Nürnberg ( Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 30.10.1995, Az. 13 W 1699/95E); das Gericht sprach dem Betroffen sogar die Kosten für die Überwachungsanlage zu. In jenem Fall war ein Unbefugter wiederholt ins Grundstück des Klägers eingedrungen und hatte dort Schaden angerichtet. Der Kläger hatte seinen Nachbarn in Verdacht, konnte dies aber nicht beweisen. Deshalb wollte der Kläger versuchen, den Störer zu überführen und installierte deshalb eine Kamera.

Insoweit ist gegen Ihr Vorhaben nichts einzuwenden. Allerdings muss die Kamera so angebracht werden, dass diese nur Ihren Wagen filmt und nicht einen Weg, der von anderen Nachbarn regelmäßig passiert wird. Diese Personen dürfen nicht gefilmt werden, da Sie sonst rechtswidrig in das Persönlichkeitsrecht Unbeteiligter eingreifen würden.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt



Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.

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