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Verwendung vertraulicher Informationen

| 3. Mai 2018 12:44 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Ralf Hauser, LL.M.

Habe meinem Sohn für eine Anhörung ein nur für mich bestimmtes vertrauliches Gutachten der Amtsärztin zur Verfügung gestellt (war längere Zeit krank). Nun bekam ich Post von der Verkehrsbehörde mit der Aufforderung, meinen Führerschein abzugeben, da ich wohl körperlich und geistig nicht mehr in der Lage wäre Auto zu fahren.
Ich bin nicht mehr krank geschrieben und benötige auch keine Physiotherapie mehr (OP an der LWS mit Verplattung).
Erbitte Hilfe!
Ch. Oberfeld-Vogel

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Fahrerlaubnisbehörde darf, wenn Sie von der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen z.B. aufgrund von Erkrankungen des Fahrerlaubnisinhabers Kenntnis erlangt, diesem gem. § 46 FeV die Fahrerlaubnis entziehen. Sie haben Ihrem Sohn das Gutachten für eine Anhörung überlassen, so dass der Inhalt auch verwendet werden darf.

Sie können gegen die Anordnung allerdings Widerspruch einlegen, was aufschiebende Wirkung zur Folge hat, es sei denn die Behörde hat die sofortige Vollziehung angeordnet. Ist dies der Fall, müssen Sie die Aussetzung der sofortigen Vollziehung beantragen. Aufschiebende Wirkung bedeutet, dass Sie bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Fahrerlaubnis haben.

Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie wieder gesund sind. Reichen Sie im Widerspruchsverfahren daher entsprechende ärztliche Atteste ein. Es kann sein, dass die Behörde dann ein fachärztliches Gutachten verlangt. Bestätigt dies Ihre Genesung wird der Bescheid aufgehoben.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Bewertung des Fragestellers 3. Mai 2018 | 14:31

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