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Verweigerung Akteneinsicht beim Betreuungsgericht

16. Juli 2025 22:49 |
Preis: 40,00 € |

Medizinrecht


Beantwortet von


07:51

Beim Betreungsgericht Augsburg habe ich Akteneinsicht in alle meine Person betreffenden Unterlagen beantragt.

Eine solche habe ich auch erhalten, aber nur sehr unvollständig

Außerdem habe ich dem Gericht mitgeteilt, dass die derzeitige Behandlung gegen meinen Willen erfolgt und um deren Beendigung gebeten, ohne Erfolg.

Das Gericht habe ich gefragt, ob keine weitere Akten zu meiner Person dort vorlägen worauf ich keine Antwort erhielt. Aus verschiedenen Gründen bin ich mir aber sicher, dass dort weitere Akten vorhanden sind.

Trotz entsprechender Bitten wurde mir weder eine Begründung für die Verweigerung der Akteneinsicht genannt und noch nicht einmal ein Aktenzeichen.

Was kann ich tun?

Ich habe den Eindruck, dass mir hier nur ein RA weiterhelfen kann. Wie kann ich einen für diesen offenbar etwas heiklen Fall finden?

Vielen Dank vorab

16. Juli 2025 | 23:14

Antwort

von


(1129)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


1. Recht auf Akteneinsicht im Betreuungsverfahren

Als Betroffener eines Betreuungsverfahrens haben Sie grundsätzlich das Recht, Akteneinsicht zu beantragen. Dies ergibt sich aus den allgemeinen Grundsätzen des rechtlichen Gehörs. Die Akteneinsicht erfolgt in der Regel in den Räumen der Geschäftsstelle des Gerichts. Ein Versand der Akten an Privatpersonen findet nicht statt, Sie können aber vor Ort Kopien anfertigen lassen, ggf. gegen Gebühr.



2. Umfang der Akteneinsicht

Das Gericht ist verpflichtet, Ihnen Einsicht in alle Sie betreffenden Unterlagen zu gewähren, soweit dem keine schutzwürdigen Interessen Dritter entgegenstehen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen nicht alle Akten vorgelegt wurden, können Sie das Gericht erneut schriftlich auffordern, Ihnen mitzuteilen, ob weitere Akten oder Unterlagen zu Ihrer Person vorhanden sind und Ihnen diese zur Einsicht vorzulegen. Ein Anspruch auf eine Begründung für die Verweigerung der Akteneinsicht besteht ebenfalls.



3. Verfahrenspfleger

Sollte ein Verfahrenspfleger bestellt sein, hat dieser die Pflicht, Akteneinsicht zu nehmen und Sie über den Ablauf des Verfahrens sowie über die Inhalte der Akte zu informieren. Sie können sich auch an den Verfahrenspfleger wenden, falls Sie das Gefühl haben, nicht ausreichend informiert zu werden.



4. Einschaltung eines Rechtsanwalts

Wenn das Gericht auf Ihre wiederholten Bitten nicht reagiert oder Ihnen die Akteneinsicht weiterhin unvollständig gewährt, ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Ein Anwalt kann die vollständige Akteneinsicht für Sie beantragen und erhält die Akte in die Kanzlei übersandt. Der Anwalt kann auch gezielt nach dem Verbleib bestimmter Unterlagen fragen und ggf. rechtliche Schritte gegen die Verweigerung der Akteneinsicht einleiten.



5. Wie finden Sie einen geeigneten Rechtsanwalt?

Für Betreuungsrecht und Verfahren vor dem Betreuungsgericht empfiehlt es sich, einen Anwalt mit Schwerpunkt im Betreuungsrecht oder Familienrecht zu wählen. Sie können hierzu die örtliche Rechtsanwaltskammer kontaktieren oder gezielt nach Fachanwälten für Familienrecht oder Betreuungsrecht in Augsburg suchen. Auch die Internetseiten der Anwaltskammern bieten Suchfunktionen nach Fachgebiet und Ort. Da Sie den Fall als "heikel" empfinden, empfiehlt sich ein persönliches Gespräch vor Mandatserteilung, um zu klären, ob der Anwalt Erfahrung mit vergleichbaren Fällen hat.



6. Weitere Schritte

- Stellen Sie einen erneuten, schriftlichen Antrag auf vollständige Akteneinsicht unter Angabe aller Ihnen bekannten Aktenzeichen.

- Bitten Sie um eine schriftliche Begründung, falls Akteneinsicht (ganz oder teilweise) verweigert wird.

- Dokumentieren Sie alle Ihre Anfragen und die Reaktionen des Gerichts.

- Beauftragen Sie einen Anwalt, falls das Gericht weiterhin nicht reagiert oder die Akteneinsicht verweigert.



Zusammenfassend: Sie haben Anspruch auf vollständige Akteneinsicht. Wird diese verweigert oder unvollständig gewährt, können Sie dies schriftlich rügen und ggf. einen Anwalt beauftragen, der Ihre Rechte durchsetzt. Einen spezialisierten Anwalt finden Sie über die Anwaltskammer oder einschlägige Internetportale.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 17. Juli 2025 | 07:29

Es ist kein Betruungsverfahren. Ich kenne weder den rechtlichen Rahmen noch den offiziellen Namen dee Behandlung. Auch der Psychiater hat sich mir nicht vorgestellt. Ich erhielt keine offizielle Mitteilung bspw. mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Ich vermute, dass der Rahmen immer noch eine Nachbehandlung meines Klinikaufenthalts von vor 20 Jahren ist.
Ich bin mir sicher, dass es mit Beteiligung des Betreuungsgerichts stattfindet, denn
die Eingriffe in meine Persönchkeitsrechte sind so schwerwiegend, dass die Behandlung ohne richterliche Beteiligung undenkbar ist.
Leider haben mir viele Ihrer Kollegen abgesagt, aus Gründen, die ich nicht kenne.

Was würden Sie empfehlen? Weiter suchen oder kennen Sie Kollegen, die auch solche Fälle übernehmen?

Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Juli 2025 | 07:51


Sie sollten weiter nach einem Anwalt suchen, der Erfahrung mit Zwangsmaßnahmen, Betreuungsrecht, Psychiatrie und Persönlichkeitsrechten hat. Es empfiehlt sich, gezielt nach Fachanwälten für Sozialrecht, Medizinrecht oder Betreuungsrecht zu suchen. Die örtliche Rechtsanwaltskammer kann Ihnen dabei helfen, einen geeigneten Anwalt zu finden. Auch bundesweit tätige Kanzleien oder spezialisierte Anwälte, die sich mit Grundrechtseingriffen und behördlichen Maßnahmen auskennen, kommen in Betracht.



Da Sie bereits mehrfach Absagen erhalten haben, sollten Sie in Ihrer Anfrage an potenzielle Anwälte den Sachverhalt möglichst klar und knapp schildern und ausdrücklich darauf hinweisen, dass es um die Klärung des rechtlichen Rahmens einer offenbar behördlich oder gerichtlich angeordneten Maßnahme mit schwerwiegenden Grundrechtseingriffen geht. Bitten Sie um eine erste Einschätzung, ob der Anwalt solche Fälle übernimmt.



Fazit:

Sie sollten weiter nach einem spezialisierten Anwalt suchen, der bereit ist, auch ungewöhnliche und schwierige Fälle zu übernehmen. Nutzen Sie die Suchfunktionen der Rechtsanwaltskammern, recherchieren Sie gezielt nach Fachanwälten für Betreuungsrecht, Sozialrecht oder Medizinrecht und nehmen Sie ggf. auch Kontakt zu bundesweit tätigen Kanzleien auf. Legen Sie in Ihrer Anfrage Wert auf die Schilderung der Grundrechtseingriffe und die fehlende Information über den rechtlichen Rahmen. Nur so kann ein Anwalt einschätzen, ob er den Fall übernimmt. Ich kenne diesbezüglich leider keine Kollegen.





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