Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zur Absicherung Ihrer Beteiligungsmöglichkeit empfehle ich den Abschluss einer verbindlichen Kaufoption in Form eines notariellen Vertrags. Dies stellt sicher, dass Sie innerhalb der nächsten zwei Jahre das Recht haben, 50 % der Unternehmensanteile zu erwerben, ohne dass Ihr Geschäftspartner die Möglichkeit hat, das Angebot einseitig zu widerrufen oder die Anteile anderweitig zu veräußern.
Ein solcher Vertrag muss präzise und rechtssicher formuliert sein, insbesondere in folgenden Punkten:
Verkäufer und Käufer
Ihr Geschäftspartner als Verkäufer der 50 % Unternehmensanteile
Sie als Käufer mit der Möglichkeit, entweder persönlich oder über eine Tochtergesellschaft Ihrer GmbH zu erwerben
Vertragsgegenstand
Exakte Bezeichnung des Unternehmens (Firma, Rechtsform, Sitz, Handelsregisternummer)
Genaue Beschreibung des Anteilsumfangs (z. B. 50 % der Geschäftsanteile an der GmbH)
Optionsrecht
Der Verkäufer gewährt Ihnen eine exklusive, unwiderrufliche Kaufoption für zwei Jahre
Die Option kann jederzeit innerhalb dieser Frist ausgeübt werden
Form der Ausübung (z. B. schriftliche Mitteilung per eingeschriebenem Brief)
Möglichkeit der Ausübung durch eine Tochtergesellschaft Ihrer GmbH
Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
Festlegung eines fixen Kaufpreises oder einer Berechnungsmethode (z. B. auf Basis eines Unternehmenswerts)
Zahlungsmodalitäten (z. B. Fälligkeit bei Ausübung der Option, Ratenzahlung möglich?)
Notarielle Beurkundung und Abwicklung
Da der Verkauf von GmbH-Anteilen notariell beurkundet werden muss (§ 15 Abs. 4 GmbHG), sollte bereits der Optionsvertrag notariell beurkundet werden
Verpflichtung des Verkäufers zur Übertragung der Anteile nach Ausübung der Option
Weitere Schutzmechanismen
Veräußerungsverbot: Der Verkäufer darf die Anteile während der Optionsfrist nicht an Dritte verkaufen
Regelung für den Todesfall oder Insolvenz des Verkäufers
Schiedsgerichtsklausel für Streitigkeiten
Ein Mustervertrag oder eine Vorlage wäre hier nicht ausreichend, da solche Verträge individuell gestaltet werden müssen, um spätere Streitigkeiten oder Unwirksamkeiten zu vermeiden. Ich empfehle daher dringend, einen Notar oder spezialisierten Rechtsanwalt mit der Erstellung und Beurkundung dieses Optionsvertrags zu beauftragen.
Falls Sie möchten, kann ich eine erste Entwurfsfassung eines Optionsvertrags ausarbeiten, die dann mit einem Notar final abgestimmt wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Guten Tag,
vielen Dank für Informationen.
Gerne würde ich das Angebot bezgl. der Entwurfsfassung annehmen.
Optionsrecht
- Fixer Kaufpreis 500€
- Fälligkeit bei Ausübung der Option
- Regelung für den Todesfall (Seine Anteile gehen an Ehegattin, meine Anteile, wenn persönlich ebenfalls - wenn Tochtergesellschaft bleiben die Anteile bei der Mutter)
- Befreiung Par. 181 In-sich-Geschäfte
Vielen Dank und Beste Grüße,
Ok, dann unterbreite ich ein weitergehendes Angebot dafür und dann melden Sie sich am besten direkt per Mail.