Sehr geehrter Fragesteller,
ich möchte Ihre Frage anhand des dargestellten Sachverhaltes und des gebotenen Einsatzes wie folgt beantworten:
1. Ihnen wird ein Vergehen gem. §369 AO
in Verbindung mit dem AMG vorgeworfen. Wahrscheinlich wird Ihnen der Vorwurf des Bannbruchs gem, § 372 AO
gemacht, da Sie als Empfänger der Sendung als Beteiligter der unerlaubten Einfuhr vermutet werden.
2. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein ordinäres Ermittlungsverfahren. Hierbei gilt, wie im gemeinen Strafrecht, dass möglichst frühzeitig versucht werden muss, den Vorwurf zu entkräften. Hierzu muss aber unbedingt Akteneinsicht beantragt werden um herauszubekommen was genau dem Vorwurf zugrunde liegt.
3. Akteneinsicht können Sie nur über einen Verteidiger erhalten. Ich empfehle Ihnen daher dringend, möglichst frühzeitig einen Verteidiger zu beauftragen, welcher Akteneinsicht beantragen sollte um dann den Vorwurf, bzw. die Beteiligung zu entkräften.
Gerne stehe ich Ihnen hierfür ebenfalls zur Verfügung. Senden Sie mir einfach eine E-Mail und ich lasse Ihnen ein unverbindliches Angebot zukommen.
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