Sehr geehrter Herr W.,
das Vorgehen der Leasingfirma erscheint unseriös. Selbst wenn über diese eine Versicherung abgeschlossen wird, käme der Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und dem Versicherer zustande, so dass dieser Ihnen auch den Versicherungsschein hatte übersenden müssen. Zudem hätten die Versicherungsprämien (monatlich/jährlich) von Ihnen geleistet werden müssen.
Sofern noch nicht geschehen, sollten Sie die Gegenseite schriftlich (Telefax oder Einschreiben) unter Fristsetzung bis zum 06.12.2020 dazu auffordern, Ihnen die Kontaktdaten sowie die Versicherungsscheinnummer des Versicherers zukommen zu lassen und bereits angeben, dass Sie sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vorbehalten.
Sollte innerhalb der Frist keine Reaktion erfolgen, sollte nochmals gemahnt werden mit einer Nachfrist von wenigen Tagen. Nach Ablauf der Frist befindet sich die Gegenseite in Verzug und Sie können sich anwaltlich vertreten lassen. Die Gegenseite muss dann, wenn der Anspruch bestehen sollte, auch die nach Verzug entstandenen Rechtsanwaltsgebühren erstatten.
Nach Ihrer Schilderung ist zu vermuten, dass kein Versicherungsvertrag existiert.
Mit freundlichen Grüßen
Birte Raguse
RAin/FAin VersR
Antwort
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