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Versicherungen gemäß Arbeitsvertrag nicht abgeschlossen

| 18. März 2018 10:49 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Arbeitgeber versäumt die gemäß Arbeitsvertrag für den Arbeitnehmer von ihm abzuschließende Haftpflicht- und Unfallversicherung. Was passiert im Versicherungsfall, hat der Arbeitnehmer im Schadensfall dann ggfls. die Möglichkeit, den Arbeitgeber zu belangen?

18. März 2018 | 11:26

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Hier wird es darauf ankommen, ob die abzuschließende Versicherung für den Schaden aufkommen müsste. Wenn dies der Fall sein sollte, könnte der Arbeitgeber, der den Abschluss schuldhaft unterlassen hat, belangt werden.

Wenn noch kein Schadensfall vorliegen sollte, ist darauf zu dringen, dass der Abschluss der Versicherungen nachgeholt wird. Sonst könnte den Arbeitnehmer bei Kenntnis dieses Umstands ein Mitverschulden treffen.

Eine abschließende Beurteilung ist erst in Kenntnis des Arbeitsvertrags und des etwaigen Schadens möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 18. März 2018 | 12:01

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