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Vergütung Reisekostenrückerstattung Frist

25. April 2022 10:24 |
Preis: 25,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Fragen zu Fristen im Arbeitsverhältnis

Hallo zusammen,

meine Reisekostenrückerstattung wurde abgelehnt, da sie nicht in der Frist von 6 Wochen (nach der Reisekostenrichtlinie der Firma) erfasst und eingereicht wurde.
Ich habe mich nun dazu belesen und stoße hier immer wieder auf die drei Monats Frist, die nicht unterschritten werden darf vom Arbeitgeber - finde aber keinerlei rRechtsprechung dazu.

Habe ich eine Möglichkeit die 6 Wochen "anzufechten"?
Wenn ja wäre es cool, wenn direkt eine Gesetzesgrundlage (Urteil o.ä.) mitgeliefert werden würde :).

Vielen Dank und Grüße
Julia

25. April 2022 | 13:20

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Durch Urteil vom 28.09.2005, Az.: 5 AZR 52/05, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass eine arbeitsvertragliche Klausel, die eine Ausschlussfrist / Verfallfrist von weniger als 3 Monaten zur Geltendmachung aller Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis vorsieht, gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB verstößt und daher unwirksam ist. Im Weiteren entschied das BAG mit Urteil vom 25.05.2005, Az.: 5 AZR 572/04, dass bei zweistufigen Verfallklauseln in jeder Stufe mindestens drei Monate als Mindestfrist für die Geltendmachung von arbeitsvertraglichen Ansprüchen vorgesehen sein müsse. Die Reisekostenrichtlinie, sofern diese überhaupt Vertragsbestandteil geworden ist, muss in jedem Fall als AGB eingeordnet werden und daher gilt § 307 BGB und die o.g. Rechtsprechung findet Anwendung. Die Reisekosten sind Ihnen daher zu erstatten, da die 6 Wochen Frist zu kurz ist und damit unwirksam ist, sofern nicht andere arbeitsvertragliche Fristen dagegensprechen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.

Mit vorzüglicher Hochachtung


Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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