ich habe eine Vereinbarung mit einem Händler getroffen, dass Fotos von mir für einen bestimmten Werbezweck veröffentlicht werden dürfen. Weiter, dass Artikel mit meinem Namen verkauft werden dürfen. Diese Vereinbarung nennt sich "Rechtseinräumung zum Projekt ..."
Leider wurde bei dieser Vereinbarung nicht erwähnt, wann bzw. zu welcher Frist die Vereinbarung wieder aufgehoben werden kann.
Nur in einem anderen Zusammenhang wurde erwähnt. "Auch nach einer Beendigung dieser Rechtsvereinbarung dürfen die Artikel, die bereits mit dem Namen .... versehen sind, weiter abverkauft werden."
Ich möchte die Vereinbarung mit den Fotos nun aufheben. Ist dies möglich?
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Sie können die Vereinbarung jederzeit durch einen Aufhebungsvertrag aufheben. Diesen Aufhebungsvertrag müssen Sie allerdings mit der Gegenseite aushandeln.
Alternativ können Sie den Vertrag auch ordentlich kündigen. Diese Kündigung ist mit einer bestimmten Frist möglich, deren Länge leider nicht gesetzlich geregelt ist. Daher richtet sich die Länge der Kündigungsfrist laut BGH-Rechtsprechung nach der bisherigen Laufzeit der Vereinbarung, der angedachten Laufzeit der Vereinbarung und eventuellen Schutzbedürfnissen der jeweiligen Vertragsparteien.
Daher bitte ich um eine kurze Mitteilung, seit wann der Vertrag bereits läuft und wie lange er nach Ihrer Ansicht laufen sollte.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Rückfrage vom Fragesteller15. Februar 2010 | 14:06
Erstmals danke für Ihre schnelle Antwort.
Der Vertrag läuft seit September 2009 und sollte für ca. 1 Jahr erstmals laufen.
Zu welcher Frist könnte ich den Vertrag kündigen?
Freundliche Grüße
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt15. Februar 2010 | 16:03
Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie können den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten kündigen.