Werte Anfragende,
auf Ihren Einsatz teile ich mit wie folgt:
Bei freiwilligen Versicherten gilt in der Tat etwas anderes als bei gesetzlich Versicherten.
Ihre Auffassung teile ich.
Nach Erhalt eines Bescheides sollte also sofort ein Rechtsmittel eingelegt werden, welches
aber vorsorglich noch einmal von einem Rechtsanwalt geprüft werden sollte, weil die Begründung
des Bescheides zumindest zur Kenntnis genommen und nochmalig geprüft werden sollte.
Im Ergebnis bin ich aber Ihrer Auffassung und freue mich über eine gute Bewertung.
MFG
Fricke
RA
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
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