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Urheberrecht Fotos Internetforum

| 9. Dezember 2022 05:50 |
Preis: 30,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


13:40

Guten Tag,

ich betreibe ein Internetforum in dem die User auch Bilder hochladen können. Es sind in dem Forum keine Nutzungsbedingungen bezüglich hochgeladener Bilder definiert. Wenn ein User ein Forum verlässt, kann er verlangen, dass die durch ihn selbst hochgeladenen und verbreiteten Bilder durch den Betreiber wieder gelöscht werden? Danke.

9. Dezember 2022 | 07:12

Antwort

von


(206)
Osthofstraße 24
48163 Münster
Tel: 02536-3089355
Tel: 0173-7210094
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Sehr geehrter Fragesteller,

für Postings wurde bereits entschieden, dass dahingehend kein Löschungsanspruch besteht
(AG Ratingen, Urteil vom 29.06.2011, Az.: 8 C 486/10). Dort stand aber in den "Boardregeln", dass ein Anspruch auf Löschung nicht besteht.

Hier, wo Sie schreiben "Es sind in dem Forum keine Nutzungsbedingungen bezüglich hochgeladener Bilder definiert." dürfte dies aber anders sein:

Zugunsten der User des Forums kann hier angenommen werden, dass sie mit Austritt ihr eingeräumtes Nutzungsrecht an selbst hochgeladenen und verbreiteten Bilder dem Betreiber wieder entziehen könenn.
§ 31 UrhG lautet:
§ 31 Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.


Es kan also zeitlich beschränkt nur für den Zeitraum der Angehörigkeit im Forum eingeräumt worden sein. Für Fotos auf denen die User selbst zu sehen sind, ergibt sich dies zusätzlich aus § 22 KunstUrhG.

Ich hoffe Ihnen eine erste Einschätzung gegeben zu haben und weise auf folgendes hin:
Gerne stehe ich Ihnen für eine noch umfangreichere Beratung zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die in meinem Profil genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse (nach Ausnutzung der Nachfragemöglichkeit) oder per Direktanfrage über frag-einen-anwalt.de.
Ich weise abschließend darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann, ist jedoch rechtsverbindlich. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann aber möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Winkelmann


Rückfrage vom Fragesteller 9. Dezember 2022 | 12:26

Sehr geehrter Herr Dr. Winkelmann,

vielen Dank für Ihren fachkundigen Rat. Sofern Sie diese Nachfrage gestatten, glauben Sie die nachfolgende Formulierung in den Nutzungsbedingungen wäre ausreichend:

Das Urheberrecht für eingestellte Beiträge und Bilder verbleibt beim jeweiligen Nutzer. Der Nutzer räumt dem Anbieter mit dem Einstellen seiner Beiträge und Bilder in das Forum jedoch das Recht ein, die Beiträge und Bilder dauerhaft auf seiner Webseite zum Abruf bereitzuhalten und öffentlich zugänglich zu machen. Der Anbieter hat das Recht, Beiträge und Bilder innerhalb seiner Webseite zu verschieben und mit anderen Inhalten zu verbinden. Der Nutzer hat gegen den Anbieter keinen Anspruch auf Löschung oder Berichtigung von ihm erstellter Beiträge.

Danke.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. Dezember 2022 | 13:40

Sorry, die Beantwortung der Nachfrage war in die Stellungnahme zur Berwertung gerutscht, die die ich mich natürlich bedanke.

Hier nochmal die Antwort:
Dies wäre eine Formulierungsmöglichkeit evtl. noch mit dem Zusatz am Ende " ....auch nicht bei Beendigung/Ausscheiden aus dem Forum". Allerdings weiß ich nicht
1. was für ein Forum es ist,
2) welche Art von Bildern hochgeladen und öfftl. zugänglich gemacht werden, u.
3) von wem sie stammen.
Ich weiss also NICHTS über das Forum weshalb was den Formulierungsvorschlag anbelangt KEINE Rechtsverbindlichkeit gegeben wird. Auch ist es dem Grunde nach eine unberechtigte Nachfrage, weil sie mit der ursprünglichen nur entfernt etwas zu tun hat. Eine Rechtliche Garantie hins. der von Ihnen vorformulierten Klausel bzw. Borading rule kann ich also leider nicht geben.

In jedem Fall sollte – um bei Ihrer ursprünglichen Frage zu bleiben – in dieser ein Zusatz vorhanden sein, dass eine Entfernungsmöglichkeit ....auch nicht bei Beendigung/Ausscheiden aus dem Forum" nicht gegeben ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Aljoscha Winkelmann (RA)

Bewertung des Fragestellers 9. Dezember 2022 | 12:28

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

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Stellungnahme vom Anwalt:

Dies wäre eine Formulierungsmöglichkeit evtl. noch mit dem Zusatz am Ende " ....auch nicht bei Beendigung/Ausscheiden aus dem Forum". Allerdings weiß ich nicht
1. was für ein Forum es ist,
2) welche Art von Bildern hochgeladen und öfftl. zugänglich gemacht werden, u.
3) von wem sie stammen.
Ich weiss also NICHTS über das Forum weshalb was den Formulierungsvorschlag anbelangt KEINE Rechtsverbindlichkeit gegeben wird. Auch ist es dem Grunde nach eine unberechtigte Nachfrage, weil sie mit der ursprünglichen nur entfernt etwas zu tun hat. Eine Rechtliche Garantie hins. der von Ihnen vorformulierten Klausel bzw. Borading rule kann ich also leider nicht geben.

In jedem Fall sollte – um bei Ihrer ursprünglichen Frage zu bleiben – in dieser ein Zusatz vorhanden sein, dass eine Entfernungsmöglichkeit ....auch nicht bei Beendigung/Ausscheiden aus dem Forum" nicht gegeben ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Aljoscha Winkelmann (RA)

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