Sehr geehrte Fragestellerin,
ich beantworte Ihre Fragen gerne wie folgt:
Man muss hier genau untersuchen, wer in welcher Form Ihnen was verboten hat. Ein einzelner Miteigentümer darf dies ohnehin nicht. Ein Grundstücksnachbar schon. Eine rein mündliche Untersagung ist möglich, aber nicht so streng zu werten, da möglicherweise nicht bestimmt genug und nicht nachweisbar.
Allein der Umstand, dass nur Ihnen das Wenden verboten wurde, ist ärgerlich- doch eine Gleichbehandlung im Unrecht gibt es nicht, sprich es ist möglich.
Ich denke, hier muss eine Gesamtlösung erfolgen. Es sollte eine Versammlung der WEG und der Nachbarn stattfinden, in der die Pläne zusammen angesehen werden, Schilder etc. beschlossen und aufgestellt werden sowie klare Absprachen getroffen werden.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
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