Ich besitze ein IT-Dienstleister in Polen.
Kann ich mit diesem Unternehmen uneingeschränkt Aufträge (z.B Programmierungen von Webseiten oder Systemadministration) aus der BRD annehmen?
Selbstverständlich können Sie auch in Polen einen Auftrag aus Deutschland annehmen, da in diesem Bereich seit dem Beitrittstermin Polens zur EU am 01.05.2004 der Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs gilt. Dieser gehört zu den vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes und bedeutet, daß
innerhalb des Binnenmarktes Dienstleistende ihre Dienstleistung überall anbieten können. Einzige Bedingung ist, dass der Dienstleistende seinen Sitz in einem der EU-Mitgliedstaaten hat.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Rückfrage vom Fragesteller25. Januar 2005 | 00:07
Vielen Dank!
Hier noch eine Nachfrage:
wenn ich einen Auftrag in der BRD annehme z.B. Programmierung für 6 Monate. Kann ich dann 2 Mitarbeiter vor Ort bei der Firma arbeiten lassen z.B. für diesen Zeitraum von 6 Monaten ohne das die Mitarbeiter eine Arbeitserlaubnis oder ein sonstiges Dokument benötigen?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt26. Januar 2005 | 15:41
Ihre Nachfrage kann ich wie folgt beantworten:
Polnische Staatsbürger, die von einem
polnischen Unternehmen zur Erbringung von Dienstleistungen in den
Wirtschaftsbereichen, die nicht von Übergangsregeln betroffen sind (vor allem alle Arten von Baudienstleistungen sowie Reinigungsbranche) nach Deutschland entsandt werden, benötigen keine Arbeitserlaubnis
. Dies wird auf Ihren Fall zutreffen.