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Unterlassungserklärung wegen Parkplatz'diebstahls'

| 7. Juni 2008 07:59 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Sehr geehrter Herr Anwalt, sehr geehrte Frau Anwältin,
ich erhielt per normaler Post (kein Einschreiben mit Rückantwort), eine Aufforderung zur Zahlung von 229,55 € sowie Unterzeichnung einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, da ich angeblich auf einem beschilderten Privatparkplatz geparkt habe. Streitwert des "Parkplatzdiebstahls" 2000,- €.
Zum Sachverhalt: ich arbeite seit zwei Jahren in einem Geschäftsgebäude, das seinen Mietern kostenpflichtig Parkplätze mitvermietet. Auf dem Grundstück befinden sich auch mehrere unvermietete Parkplätze. Als mein normal genutzter Parkplatz besetzt war, habe ich mich, ohne mir etwas dabei zu denken, auf einen der unbeschilderten Parkplätze gestellt. Einige Wochen später erhielt ich besagten Brief, in dem steht, dass der Parkplatz beschildert war; als ich am nächsten Tag zur Arbeit kam, waren tatsächlich Schilder angebracht.
Zum Mieter dieser Parkplätze: er ist wohl neu eingezogen, es gibt auch ein Klingelschild an dem seit Monaten ein Zettel hängt: bitte beim Hausmeister klingeln. Ich gehe davon aus, dass der Mieter sein Geschäft noch gar nicht betreibt. Das Auto des Mieters wurde in der ganzen Zeit auch nur zweimal gesehen.
Handelt es sich hier um Parkplatzabzocke oder muß ich auf den Brief reagieren?
Vielen Dank für Ihre Antwort!

7. Juni 2008 | 09:32

Antwort

von


(2928)
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26135 Oldenburg
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Sehr geehrte Ratsuchende,


Sie sollten auf den Brief reagieren, auch wenn keine Veranlassung zur Zahlung besteht.

Nach Ihrer Schilderung besteht kein Grund für die Unterzeichnung, da zum Zeitpunkt des Parkens nicht erkennbar war, dass der Pakplatz vermietet gewesen sein soll. Ein Schild war nicht vorhanden.

Da hier auch keine Gefahr besteht, dass Sie nach der später erfolgten Kennzeichnung dort noch einmal parken werden, gibt es also keinen Anlass, diese Erklärung zu unterzeichnen oder etwas zu zahlen.

Diesyes sollten Sie der Gegenseite mitteilen und die Unterzeichnung und Kostentragung zurückweisen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 7. Juni 2008 | 10:01

Kurze Nachfrage:
1)Warum muß ich auf einen Brief reagieren, der doch rechtlich nicht als zugestellt gilt?
2) Da inzwischen auch mehrere Kunden von uns dieses Schreiben bekommen haben (sie parkten da, nachdem die Schilder angebracht waren): wie sollen die sich verhalten?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Juni 2008 | 10:58

Sehr geehrte Ratsuchende,


wenn Sie nicht reagieren, wird die Gefahr bestehen, dass dann eine Wiederholungsgefahr bejaht wird. Außerdem sollte dieses auch schnell geklärt werden.

Wenn die Beschilderung angebracht und die Rechte zur Nutzung bei diesem Mieter sind, dürfen auch Ihre Besucher dort nicht mehr Parken. Diese müssen dann bei einem weiteren Verstoß mit einem Verfahren rechnen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

Ergänzung vom Anwalt 7. Juni 2008 | 14:12

Ich dachte, es sei deutlich geworden:

Antworten (da sonst Wiederholungsgefahr konstruiert werden könnte) und Forderungen zurückweisen; nichts zahlen und dort nicht mehr parken. Letzteres gilt auch für die Kunden.

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Sehr geehrter Herr Bohle, vielen Dank für Ihre Antwort. Weiß immer noch nicht, warum man auf einen offiziell nicht zugestellten Brief antworten soll. Weiß jetzt auch nicht, was unsere Kunden tun sollen:
1) Antworten +Unterlassungserklärung unterschreiben+230,-Euro bezahlen?
2)nicht antworten + nichts bezahlen + selbstverständlich nie wieder dort parken? Laut Ihrer Aussage ist (erst?) bei einem weiteren Verstoß mit einem Verfahren zu rechnen!? Bin also eigentlich genau so schlau wie vorher!

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Sehr geehrter Herr Bohle, vielen Dank für Ihre Antwort. Weiß immer noch nicht, warum man auf einen offiziell nicht zugestellten Brief antworten soll. Weiß jetzt auch nicht, was unsere Kunden tun sollen:
1) Antworten +Unterlassungserklärung unterschreiben+230,-Euro bezahlen?
2)nicht antworten + nichts bezahlen + selbstverständlich nie wieder dort parken? Laut Ihrer Aussage ist (erst?) bei einem weiteren Verstoß mit einem Verfahren zu rechnen!? Bin also eigentlich genau so schlau wie vorher!


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