Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen wie folgt beantworten:
Zunächst möchte ich Sie nachdrücklich an den bearbeitenden Kollegen verweisen. Dieser kennt Ihren Fall und wird Ihnen kompetente Auskunft geben!
Die EU-Rente ist Indiz für die Krankheit (OLG Nürnberg, FamRZ 1992, 682
). Damit wird aber noch nicht der abschließende Beweis geführt. Der Anspruchssteller ist voll darlegungs- und beweispflichtig.
Telefonate zwischen Richter und Anwalt sind durchaus möglich, solange nicht in unfairer Weise hinter dem Rücken der anderen Partei die Angelegenheit besprochen wird. Sollte dies der Fall sein, könnte dies ein Ablehnungsrecht begründen – praktisch wird sich dies kaum durchsetzen lassen.
Im Übrigen ist eine Benachteiligung Ihrerseits nicht zu erkennen, wenn eine Absprache mit Ihrem Anwalt getroffen wurde.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Für evtl. Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Steininger,
ich bitte Sie,mir das von Ihnen zitierte Urteil im Volltext zu übermitteln.
Besten Dank
Ich habe Ihnen direkt gemailt.