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Unfreiwilliger Mithörer beim Arzt

31. Mai 2007 19:44 |
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Datenschutzrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

bei Arztbesuchen werde ich bei der Anmeldung immer wieder zum unfreiwilligen Mithörer eigentlich vertraulicher Daten: Das Personal telefoniert "im Klartext", andere Patienten schildern ihre Leiden und äußern laut ihre persönlichen Daten. Hinzu kommt: Karteikarten von Patienten und Rezepte liegen auf dem Tresen zur Unterschrift für den Arzt - einsehbar -bereit.

Es gibt in unserer Kleinstadt kaum eine Praxis, in der ein wirklich "mithörsicherer Bereich" bei der Anmeldung oder bei Telefonaten besteht. Ich halte das für nicht hinnehmbar. Was lässt sich tun? Ein Ansprechen der Praxisinhaber oder gar eine Beschwerde scheidet für mich leider aus!

Besten Dank für einen praktikablen Vorschlag.

Sehr geehrter Fragesteller,


vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich gerne wie folgt summarisch beantworten möchte:


Leider habe ich eine wenig befriedigende Antwort für Sie: soweit Sie sich weder bei Dritten noch beim Arzt selbst beschweren möchten, haben Sie keine rechtliche Handhabe. Wo Missstände nicht offen angegangen werden, können Sie auch keine Veränderung erwarten.

Arztpraxen haben die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht sicherzustellen. Dazu gehört, dass alle Patientendaten vertraulich behandelt werden. Diese Pflicht ist berufsrechtlich und strafrechtlich abgesichert. Die Durchsetzung setzt allerdings voraus, dass es Menschen gibt, die diese Pflichten aktiv einfordern.

Sollte Ihnen eine Beschwerde beim Arzt selbst unrecht sein, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zu beschweren.


Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine erste rechtliche Orientierung vermittelt zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems von einem Rechtsanwalt zu erhalten.



Mit freundlichen Grüßen


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