Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich gerne wie folgt summarisch beantworten möchte:
Leider habe ich eine wenig befriedigende Antwort für Sie: soweit Sie sich weder bei Dritten noch beim Arzt selbst beschweren möchten, haben Sie keine rechtliche Handhabe. Wo Missstände nicht offen angegangen werden, können Sie auch keine Veränderung erwarten.
Arztpraxen haben die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht sicherzustellen. Dazu gehört, dass alle Patientendaten vertraulich behandelt werden. Diese Pflicht ist berufsrechtlich und strafrechtlich abgesichert. Die Durchsetzung setzt allerdings voraus, dass es Menschen gibt, die diese Pflichten aktiv einfordern.
Sollte Ihnen eine Beschwerde beim Arzt selbst unrecht sein, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zu beschweren.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine erste rechtliche Orientierung vermittelt zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
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