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Umsetzung und Steuerliche Auswirkungen Einkommensteuer Nießbrauch entgeltlich

19. Dezember 2022 17:10 |
Preis: 300,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Es wird eine vermietete Immobilie von Mutter (unbeschränkte Steuerpflicht) zu Sohn (hat beschränkte Steuerpflicht) als Schenkung überschrieben. Es gibt keine weiteren Erben.
Mutter ist im Pflegeheim und bekommt Nießbrauch eingeräumt, um Heimkosten etc. zu finanzieren.
Die Eckdaten:
vermietete Immobilie zu Wohnzwecken Wert 1.5 Mio
Jahresnettomiete real: 93748
Jahresnettomiete gemäß 18.6 Faktor 1.5 Mio / 18.6 = 80645,16
Nießbrauch:
Alter 87, weiblich Lebenserwartung 5,53 Jahre
Faktor 4,788 Wert des Nießbrauchs 386.129,03 €

Für den Nießbrauch sollen 30.000;- von NießbrauchnehmerIn an neuen Eigentümer bezahlt werden.
Wie und wo sollte dieser Nießbrauch festgelegt werden, Notartermin ist am 21.12.22
Welche steuerliche Auswirkung hat das für beide Parteien in der Einkommensteuer?







Einsatz editiert am 19. Dezember 2022 18:35

Einsatz editiert am 19. Dezember 2022 18:46

Eingrenzung vom Fragesteller
19. Dezember 2022 | 18:44
19. Dezember 2022 | 19:48

Antwort

von


(852)
Charlottenstr. 14
52070 Aachen
Tel: 0241 - 53809948
Web: https://www.rechtsanwalt-andreaswehle.de
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Frage, diese beantworte ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt.

Die Schenkung der vermieteten Wohnimmobilie im Wert von 1,5 Mio. Euro würde abzüglich des Wertes des vorbehaltenen Nießbrauches und eines eventuell verfügbaren Freibetrages nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG eine Schenkungssteuer in Höhe von etwa 187.000 Euro mit sich bringen.

Entgegen Ihrer Berechnung (siehe Anlage Punkt 2.4.2.3 Jahreswert) kann ich hier nur einen Jahreswert von 24.167,83 Euro ermitteln, der mit dem Kapitalisierungswert von 4,795 (aktuelle Sterbetafel https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Erbschaft_Schenkungsteuerrecht/2022-11-14-bewertung-einer-lebenslaenglichen-nutzung-oder-leistung-stichtage-ab-1-1-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=2) multipliziert einen Wert von 115.884 Euro ergibt.

Eine jährliche Übertragung von 30.000 Euro des Nießbrauches führt insoweit nicht zu Einkommen bei Ihnen, sondern ist wiederrum als Schenkung zu deklarieren und führt insoweit zu Schenkungssteuer zu 7%.
Ihre Mutter kann hingegen die 30.000 Euro nicht steuermindernd bei ihrem Einkommen dagegen rechnen, sondern zahlt diese aus ihrem versteuerten Einkommen aus dem Nießbrauch.

Eine nachträgliche Einräumung des Nießbrauches nach erfolgter Schenkung wirkt sich insoweit aus, als dass der Nießbrauch nicht Wertmindernd bei der Übertragung der Immobilie an Sie berücksichtigt wird und die Einräumung des Nießbrauch an Ihre Mutter Ihrerseits eine Schenkung mit dem entsprechenden Steuerfreibeträgen (§ 15 Abs. 1 Stkl. II Nr. 1 iVm § 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG = 20.000 Euro) mit sich bringt.
Insoweit sollte es sich um einen Vorbehaltsnießbrauch Ihrer Mutter bei der Übertragung auf Sie handeln.

Da Sie beim Erwerb keinen Kaufpreis zahlen, bleibt die AfA des Objekts unangetastet. Die Kosten des Erwerbs können Sie erst dann Ihren Einkünften entgegenhalten, wenn Sie auch tatsächlich Einkünfte aus der Vermietung entgegenhalten können.

Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Andreas Wehle /Aachen

https://1drv.ms/b/s!Ageau5eu4qy5g-VVQ253urSwf6P3Cw?e=aOP6PR


Rechtsanwalt Andreas Wehle

Rückfrage vom Fragesteller 19. Dezember 2022 | 20:25

1. Es liegen leider Missverständnisse vor:
Gemeint ist der entgeltlich eingeräumte Zuwendungsnießbrauch.
30.000 Euro jährlich werden als Entgelt für die Überlassung des Nießbrauchs vom Nießbraucher (Mutter) zum Nießbrauchsgeber (ich, der neue Eigentümer) bezahlt.
"Damit bezieht der Eigentümer in Form des für die Nießbrauchsbestellung gezahlten Entgelts Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. "
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/niessbrauch-steuerliche-folgen-113-entgeltliche-rechtsbestellung_idesk_PI20354_HI2522299.html

2. Missverständnis: Es wird nichts nachträglich übertragen. Der Notartermin findet am Mittwoch statt.

Wer bekommt die Möglichkeit, im Falle des entgeltlichen Zuwendungsnießbrauchs die Gebäudeabschreibung anzusetzen? Keiner? Ich oder die Mutter?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Dezember 2022 | 11:08

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, diese beantworte ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt.

Beim Zuwendungsnießbrauch erhält der Eigentümer für die Abgabe des Nießbrauch eine Gegenleistung, die zu Einkünften nach § 21 EStG (Vermietung und Verpachtung) führt. Auf der Gegenseite kann der Nießbrauchberechtigte diese als Betriebsausgaben gelten machen.

Der Eigentümer kann aufgrund seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die AfA des Gebäudes fortführen. https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/niessbrauch-steuerliche-folgen-113-entgeltliche-rechtsbestellung_idesk_PI20354_HI2522299.html

Sie sollten hier dennoch im Auge behalten, dass sich der Wert des Zuwendungsnießbrauchs von der vereinbarten Gegenleistung unterscheidet und insoweit ein gemischter Vertrag angenommen werden kann. Der unentgeltlich übertragene Anteil kann insoweit zu Schenkungssteuern führen.
Ggf. ist ein Teil als Vorbehaltsnießbrauch auszugestalten, um hier Ihrerseits Schenkungssteuern zu vermeiden und um den Wert des Zuwendungsnießbrauchs zu mindern.

Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Andreas Wehle /Aachen


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