Sehr geehrte Fragestellerin,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Es ist hier kein rechtlicher Grund ersichtlich, warum Sie nur mittels einer Kündigung und einem Neuabschluss die Korrektur vornehmen können sollten. Insbesondere, da Sie bereits Schuldner der Forderungen sind und Ihr Konto belastet wird sowie Sie Eigentümer sind. Hinzukommt, dass es bei Gas bereits richtig ist.
Sicherlich hat der Stromversorger (SH.) ein Interesse am Neuabschluss zu für ihn günstigeren Konditionen.
Ich halte es daher für möglich, dass so an den neuen Stromanbieter mitzuteilen.
Da Ihr geschiedener Mann dadurch keinen rechtlichen Nachteil hat, halte ich auch seine Zustimmung für entbehrlich.
Anrufe bringen hier erfahrungsgemäß nichts, sondern nur Schreiben per Post.
Sie können ja auch erst einmal abwarten, ob beim Zählerwechsel eine Klärung erfolgen kann. Einen unmittelbaren Handlungsbedarf sehe ich nicht.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt Rechtsanwältin
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
herzlichen Dank für Ihre Einschätzung.
Kurze Nachfrage: Ist der Netzbetreiber oder der Energielieferant mein Ansprechpartner?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Fragestellerin,
eigentlich derjenige, mit dem Sie damals den Vertrag geschlossen haben und dann der Rechtsnachfolger. Da das hier aber sehr undurchsichtig gestaltet ist /sein soll (?) , wenden Sie sich am besten an beide.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin