Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Soweit Ihnen nach dem Mietvertrag oder der Hausordnung ein bestimmter Platz im Gemeinschaftskeller zum Aufstellen des Trockner zugesagt wurde, muss sich Ihr Vermieter darum bemühen, dass Sie diesen Platz auch nutzen können. Da hier offensichtlich die Stromanschlüsse für die einzelnen Geräte den jeweiligen Wohnungen zugeordnet wurden, haben Sie gegen den Vermieter einen Anspruch darauf, dass Sie Ihren Stellplatz nutzen können.
Fordern Sie daher nochmals Ihren Vermieter auf, dafür zu sorgen, dass er Ihnen Ihren Trocknerplatz zur Verfügung stellt. Setzen Sie ihm dafür eine Frist von ca. 10 Tagen.
Soweit die Nutzung eines Platzes im Waschkeller im Mietvertrag und in der Miete enthalten ist, wäre ferner zu überlegen, ob evtl. eine Mietminderung geltend gemacht werden kann, wenn Ihnen der Gebrauch des Trocknerplatzes nicht ermöglicht wird.
Darüber hinaus sollten Sie auch versuchen, mit der Nachbarin zu sprechen und eine Lösung zu finden, damit Sie Ihren Trocknerplatz nutzen können.
Wenn Sie seit 2012 die Stromkosten für einen fremden Trockner gezahlt haben, können Sie diese zurückverlangen. Das setzt aber voraus, dass Sie beziffern können, in welcher Höhe Sie die fremden Kosten gezahlt haben. Hier sehe ich erhebliche Probleme. Wahrscheinlich wird man die Kosten nur schätzen und versuchen können, sich auf einen Betrag zu einigen.
Die nächste Frage ist, von wem die Erstattung verlangt werden kann.
Dies könnte der Vermieter sein, wenn er den Trocknerplatz falsch oder doppelt vermietet hat. Es könnte aber auch die Nachbarin in Betracht kommen, die die Kosten tatsächlich verursacht hat.
Wenn Sie die Stromkosten für den fremden Trockner an den Vermieter gezahlt hatten, z. B. im Rahmen der Nebenkosten, wäre wohl der Vermieter der richtige Anspruchsgegner für eine Erstattung.
Haben Sie die Kosten direkt an den Stromversorger gezahlt, wäre m. E. vorrangig die Nachbarin als Verursacherin der Kosten in Anspruch zu nehmen. Der Vermieter käme hier nach meiner Einschätzung nur nachrangig wegen der falschen Zuteilung der Trocknerplätze in Betracht.
Wegen einer Erstattung müssten Sie also zuerst die genauen Kosten, die Sie für die Nachbarin gezahlt haben, ermitteln. Ist dies nicht möglich, müsste versucht werden, den durchschnittlichen monatlichen Verbrauch des Trockners zu ermitteln, der dann auf den betreffenden Zeitraum hochgerechnet wird. Im zweiten Schritt wäre dann zu klären, ob der Vermieter oder die Nachbarin wegen der Rückzahlung in Anspruch genommen wird. Der Rückzahlungspflichtige sollte dann schriftlich mit einer angemessenen Frist zu Zahlung aufgefordert werden.
Ich hoffe, ich konnte damit Ihre Fragen beantworten und Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Jacobi
Rechtsanwältin